631929-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Frankfurt am Main: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 201/2023 18/10/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR
Postanschrift: Saonestr. 3a
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle.ffm@itscare.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itscare.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: 100%ige Tochtergesellschaft (Arbeitsgemeinschaft) gesetzlicher Krankenkassen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistungen zum Upgrade IdM 7.2 auf 8.0 für die AOK Baden-Württemberg
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die beabsichtigte Beschaffung umfasst Implementierungsleistungen für das Upgrade des SAP NetWeaver Identity Management (IdM) von der Version 7.2 auf die Version 8.0 bei der AOK Baden-Württemberg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Dezember 2018 wurde der Support für den SAP NetWeaver Identity Management (IdM) in der Version 7.2 eingestellt, der aktuell bei der AOK Baden-Württemberg noch im Einsatz ist. Es handelt sich um eine komplexe Implementierung, die sich nicht im SAP-Standard bewegt. Um wieder Produktsupport seitens der SAP zu erhalten, ist es notwendig, ein Upgrade auf die Version 8 durchzuführen. Dabei soll zugleich eine Rückführung in den SAP-Standard erfolgen. Ziel hierbei ist, dass weiterhin eine hoch performante und stabile Berechtigungsvergabe über die Anwendung IdM erfolgt und Weiterentwicklungen mit dem geringsten Aufwand durchgeführt werden können (Clean Upgrade). Damit wird ein höchstes Maß an Qualität, Qualitätssicherung und Dokumentation vorausgesetzt sowie auch ein umfassendes Vorwissen über die bisher vorhandene Implementierung.
Die notwendige externe Implementierungsleistung ist Gegenstand der beabsichtigten Beschaffung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Es bestehen die in Ziffer II.2.4) beschriebenen, sehr hohen fachlichen Anforderungen an die zu beauftragende Implementierungsleistung, die bedingt sind durch
- die Komplexität der bereits vorhandenen Implementierung außerhalb des SAP-Standards,
- die Vorgabe einer weiterhin hoch performanten und stabilen Berechtigungsvergabe über die Anwendung IdM und
- einen engen zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen für die Umsetzung des Upgrades.
Eine EU-weite Markterkundung hat ergeben, dass die daraus resultierenden Mindestvorgaben zur einschlägigen Beratungskapazität, - qualität und -erfahrung des Auftragnehmers und zum notwendigen Vorwissen über die derzeit bei der AOK Baden-Württemberg vorhandene Implementierung von keinem anderen Unternehmen als der IBsolution GmbH erfüllt werden können.
Das erforderliche Vorwissen über die bestehende Implementierung kann insbesondere auch nicht durch den Auftraggeber vermittelt werden, da dieses in der erforderlichen Tiefe nur bei der IBsolution GmbH vorhanden ist.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
27/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: IBsolution GmbH
Postanschrift: Im Zukunftspark 8
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 615112-5816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Fristen für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen:
§ 135 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2023