631998-2023 - ErgebnisDeutschland-Coburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
OJ S 201/2023 18/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wohnbau Stadt Coburg GmbH
Postanschrift: Mauer 12
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: Beschaffungsstelle@coburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts (GmbH, kommunal getragen)
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Mehrgenerationenwohnen Steinwegvorstadt - Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 1-9 HOAI)
Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/000968
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 1-9 HOAI)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger der Stadt Coburg vertreten durch den Geschäftsführer Christian Meyer Mauer 12 96450 Coburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1. Es ist grundsätzlich eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung vorgesehen, sofern keinwichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Der Auslober behält sich vor, die Beauftragung in drei Stufen (Leistungsphasen 1-4 / Leistungsphasen 5-7 und Leistungsphasen 8-9) zu beauftragen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Platzierung im Planungswettbewerb / Gewichtung: 50,00
Qualitätskriterium - Name: Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Qualitäts- und Leistungsmerkmale, Methodik, Sicherung zu Kosten, Termine / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Leistungsfähigkeit, Kapazitäten/Präsenz / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 10,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auslober behält sich vor, die Beauftragung in drei Stufen (Leistungsphasen 1-4 / Leistungsphasen 5-7 und Leistungsphasen 8-9) zu beauftragen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Erläuterung:
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn im Anschluss an einen Planungswettbewerb im Sinne des § 69 ein Dienstleistungsauftrag nach den Bedingungen dieses Wettbewerbs an den Gewinner oder an einen der Preisträger vergeben werden muss; im letzteren Fall müssen alle Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Mehrgenerationenwohnen Steinwegvorstadt - Objektplanung und -überwachung Gebäude (LPH 1-9 HOAI)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/10/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Atelier Huffer Wenzel
Postanschrift: Bergstraße 6
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberfranken - VOB-Stelle, Beratung VOL und VgV
Postanschrift: Ludwigstraße 20
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: vob-stelle@reg-ofr.bayern.de
Telefon: +49 921/604-1596
Fax: +49 921/604-1258
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2023