632195-2023 - ErgebnisDeutschland-Kiel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 201/2023 18/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
E-Mail: ohanna.kenkel@abki.de
Telefon: +49 431/901
Fax: +49 431/901
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiel.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung für die Verwertung von vermischten Abfällen aus dem Gewerbe (ASN 20 03 01) Los 1 + Los 2
Referenznummer der Bekanntmachung: 71.3.904.23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beabsichtigt, die Verwertung von vermischten Abfällen aus dem Gewerbe (ASN 20 03 01) auszuschreiben. Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind gemischt gesammelte gewerbliche Siedlungsabfälle einer Vorbehandlung, d. h. einer Sortierung zuzuführen. Die Vorbehandlungspflicht entfällt ausnahmsweise, soweit diese technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 4 Abs. 3 S. 1 GewAbfV) sowie beim Erreichen einer hohen Getrenntsammlungsquote (§ 4 Abs. 3 S. 3 GewAbfV) und im Falle des Eingreifens der Kleinmengenregelung aus § 5 GewAbfV. Die Dienstleistung wird in zwei Lose aufgeteilt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sortierfähige gewerbliche Siedlungsabfälle
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beabsichtigt, die Verwertung von vermischten Abfällen aus dem Gewerbe (ASN 20 03 01) auszuschreiben. Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind gemischt gesammelte gewerbliche Siedlungsabfälle einer Vorbehandlung, d. h. einer Sortierung zuzuführen. Die Vorbehandlungspflicht entfällt ausnahmsweise, soweit diese technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 4 Abs. 3 S. 1 GewAbfV) sowie beim Erreichen einer hohen Getrenntsammlungsquote (§ 4 Abs. 3 S. 3 GewAbfV) und im Falle des Eingreifens der Kleinmengenregelung aus § 5 GewAbfV..
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nicht sortierfähige gewerbliche Siedlungsabfälle
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beabsichtigt, die Verwertung von vermischten Abfällen aus dem Gewerbe (ASN 20 03 01) auszuschreiben. Gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind gemischt gesammelte gewerbliche Siedlungsabfälle einer Vorbehandlung, d. h. einer Sortierung zuzuführen. Die Vorbehandlungspflicht entfällt ausnahmsweise, soweit diese technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 4 Abs. 3 S. 1 GewAbfV) sowie beim Erreichen einer hohen Getrenntsammlungsquote (§ 4 Abs. 3 S. 3 GewAbfV) und im Falle des Eingreifens der Kleinmengenregelung aus § 5 GewAbfV.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 129-409030
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Sortierfähige gewerbliche Siedlungsabfälle
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BRZ Baustoff-Recyclingzentrum Grevenkrug GmbH
Ort: Grevenkrug
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Nicht sortierfähige gewerbliche Siedlungsabfälle
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG
Ort: Melsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2023