Zusätzliche Angaben
Es besteht keine Pflicht für eine Vor-Ort-Besichtigung.
Bei Bedarf einer Vor-Ort-Besichtigung finden Sie die Kontaktdaten in den Vergabeunterlagen.
Ab dieser Ausschreibung ist es verpflichtend neue Referenzbögen (mit Angabe der Ausschreibungsnummer auf beiden Seiten!) einzureichen. Den Bogen finden Sie unter Nachweise, Vordrucke und Erklärungen. Diese Bögen können dann für ein Jahr genutzt werden. Bögen aus vorherigen Ausschreibugen ohne Ausschreibungsnummer auf beiden Seiten werden nicht anerkannt und mit 0 Punkten gewertet! Bitte beachten Sie dies.
Mit Abgabe Ihres Angebotes erkennen Sie diesen Punkt an.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY4D48G