Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Entsorgung Sonderabfälle
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-109-SZE
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90511300 Müllsammlung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Entsorgung von Sonderabfällen, die nicht unter der üblichen Hausmüllentsorgung fallen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 284 582,80 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90513200 Beseitigung von kommunalem Müll, 90523000 Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen sämtliche Dienststellen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von Sonderabfällen, die nicht unter der üblichen Hausmüllentsorgung fallen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 198-516625
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 06/12/2021