Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/11/2016Ende: 30/06/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 031-056344
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 15TEI1664
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 17/11/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE S-Bahn S21 VE04
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 26/01/2024
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45234170 Bau von Unterwerken für Lokomotiven-Fahrstrom
Hauptort der Ausführung:
Deutschland, Berlin, S-Bahnstrecke S 21
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
S-Bahn Berlin S21, Neubau, 1.BA
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/11/2016Ende: 30/06/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE S-Bahn S21 VE04
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Anordnung Nr. 99 VE 04: Kabeltragsysteme im Tunnel Süd.
Das Leistungsverzeichnis der VE 4 sieht keinen Einbau einer Arbeitsbühne im Hebeanlagenschacht vor. Für die der notwendige Bedienbarkeit der Pumpenanlagen im Hebeanlagenschacht des Entwässerungsbauwerks ist die Arbeitsbühne erforderlich.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2015 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen und der vorgesehene Inbetriebnahmetermin wäre gefährdet. Durch einen Wechsel würden Synergieeffekte verloren gehen und für den AG ist nichtmehr hinreichend erkennbar, welchem AN er gegenüber Mängelansprüche geltend machen kann. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaussetzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.