Zusätzliche Angaben
Der Aufgabenträger hat sich aufgrund von veränderten Grundlagen der Ausschreibung entschlossen, das bisherige Verfahren zur Vergabe der SPNV-Leistungen im Netz 8 im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Vergabeverordnung (VgV) aufzuheben und ein neues Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Aufgrund von Verzögerungen im Rahmen des Verfahrens zur Beschaffung der Neufahrzeuge, die zum Betrieb des Netzes 8 notwendig sind, konnte der Teilnahmewettbewerb und damit auch das weitere Verfahren nicht abgeschlossen werden. Der Inbetriebnahmezeitpunkt der Leistungen musste in der Folge auf das Jahr 2023 verschoben werden.
Seit Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung vom 05.02.2019 (2019/S 025 – 055668) ist zudem deutlich geworden, dass es verkehrlich notwendig ist die Strecke Calw - Weil der Stadt – Renningen sowie die Strecke Offenburg – Kehl (- Kehl-Grenze) in die Neuausschreibung des Netzes 8 zu integrieren. Die auf diesen Strecken einzusetzenden Fahrzeuge müssen jedoch zum Teil unterschiedliche Anforderungen erfüllen, um einen optimalen Betrieb in dem jeweiligen Einsatzgebiet gewährleisten zu können.
Auch vor dem Hintergrund, dass auf den Strecken des Netzes 8 nunmehr Fahrzeuge zum Einsatz kommen, welche unterschiedliche technische Anforderungen erfüllen müssen, hat sich der Aufgabenträger dazu entschieden die Leistungen in zwei Losen auszuschreiben.
Die Grundlagen der Ausschreibung werden durch diese Maßnahmen so wesentlich verändert, dass das bisherige Verfahren nicht einfach fortgeführt werden kann.
Für die Ausschreibung des Netzes 8 Los 1 / Los 2 wird eine neue Bekanntmachung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.