633843-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Ansbach: Dienstleistungen von Fachärzten
OJ S 220/2022 15/11/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ANregiomed gemeinsames Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreise Ansbach und der Stadt Ansbach
Postanschrift: Escherichstraße 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DLZ Einkauf, Herr Frenzel
E-Mail: thomas.frenzel@anregiomed.de
Telefon: +49 98148432178
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ANregiomed.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Interimsbeauftragung Teleradiologie für die Standorte Rothenburg und Dinkelsbühl im erweiterten Betrieb sowie den Klinikstandort Ansbach im Normalbetrieb.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Dienstleistung der Teleradiologie für drei Klinikstandorte (Ansbach: Normalbetrieb sowie Rothenburg und Dinkelsbühl als erweiterter Betrieb in Ergänzung zum vergebenen Vertrag) zur Sicherstellung der Gewährleistung der teleradiologischen Notfallversorgung in Stadt und Landkreis Ansbach.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Ansbach, Kreisfreie Stadt und Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
ANregiomed nimmt mit allen drei Standorten an der Notfallversorgung für Stadt und Landkreis Ansbach teil. Für eine medizinisch adäquate Behandlung von Notfall- und stationär aufgenommenen Patienten ist die lückenlose radiologische Versorgung zu gewährleisten. Eine Genehmigung hierzu wird dazu antragsgemäß von der Regierung von Unterfranken erteilt. Die fehlende fachärztliche Besetzung trat durch Langzeiterkrankung der Chefärztin und den Wegfall des Radiologen ab 1.12.2022 für die Standorte Dinkelsbühl und Rothenburg auf.
Grund für die kurzfristige Interimsvergabe: Fehlende fachärztliche Besetzung des radiologischen Instituts ab 1.12.2022 für die Standorte Rothenburg und Dinkelsbühl. Für den Standort Ansbach ist nur noch ein Radiologe dienstbereit. Drohende Gefahr, den Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen zu können; trotz erheblicher Bemühungen konnten weder angestelltes Personal noch Leiharbeitnehmer akquiriert werden. Grund mutmaßlich die aktuell erschwerte Personalakquise aufgrund Coronasituation; keine Sicherstellung der Dienste möglich.
Es geht um eine Interimsbeauftragung bis zum 31.05.2023, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Bis dahin ist auch der laufende Vertrag, der jetzt interimsweise erweitert werden soll, befristet. In der Zwischenzeit soll eine längerfristige Beauftragung ab dem 01.06.2023 ausgeschrieben werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
ANregiomed führt eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV als Interimsvergabe bis zum 31.05.2023 durch, da aufgrund der drohenden Abmeldung von der Notfallversorgung und damit einhergehenden fehlenden Sicherstellung der Notfallversorgung für den Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach an allen drei Klinikstandorten die teleradiologische Versorgung sonst nicht mehr gewährleistet wäre. Bis zum Ablauf dieses Interimsvertrages wird die teleradiologische Versorgung ab dem 01.06.2023 neu ausgeschrieben.
ANregiomed nimmt mit allen drei Standorten an der Notfallversorgung für Stadt und Landkreis Ansbach teil. Für eine medizinisch adäquate Behandlung von Notfall- und stationär aufgenommenen Patienten ist die lückenlose radiologische Versorgung zu gewährleisten. Eine Genehmigung hierzu wird dazu antragsgemäß von der Regierung von Unterfranken erteilt. Die fehlende fachärztliche Besetzung trat durch Langzeiterkrankung der Chefärztin und den Wegfall des Radiologen ab 1.12.2022 für die Standorte Dinkelsbühl und Rothenburg auf.
Eine anderweitige Besetzung der vakanten Stellen war aufgrund des Fachkräftemangels nicht möglich, so dass die Interimsvergabe zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zwingend notwendig war.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
01/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: RadMedics GmbH
Postanschrift: Am Hospital 11
Ort: Fritzlar
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34560
Land: Deutschland
E-Mail: info@radmedics.de
Telefon: +49 5622719100
Fax: +49 56227191099
Internet-Adresse: www.radiologie.net
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden. Hier handelt es sich um eine Veröffentlichung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist.
Die Unwirksamkeit tritt gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Diesem Zweck dient diese Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/11/2022