Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen: ca. 5.160 h Sicherungsaufsicht, ca. 2.976 h Sicherungsposten, ca. 2.200 m Feste Absperrung, ca. 60 m ATWS, Signalisierung, ca. 240 h Bahnübergangsposten, 1 St. Mobile Sicherungsanlage, ca. 1.560 h Helfer im Bahnbetrieb, ca. 400 m LSW
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20/03/2023Ende: 29/02/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 060-174745
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 22FEI63898
Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für die Weichenerneuerung und Neubau ESTW Unterwellenborn
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 21/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 17/10/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen: ca. 5.160 h Sicherungsaufsicht, ca. 2.976 h Sicherungsposten, ca. 2.200 m Feste Absperrung, ca. 60 m ATWS, Signalisierung, ca. 240 h Bahnübergangsposten, 1 St. Mobile Sicherungsanlage, ca. 1.560 h Helfer im Bahnbetrieb, ca. 400 m LSW
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20/03/2023Ende: 29/02/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Langsamfahrstelle Unterwellenborn Bz 0.1
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche Leistungen zur Herstellung einer LF-Signalisierung für den Bz 0.1 des Bauvorhabens Unterwellenborn. Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung Bz 0.1 wurde eine Langsamfahrstelle erforderlich. Die Leistung der Signalisierung wurde durch SLB ausgeführt.Die zusätzlichen Leistungen konnte nur die Firma SLB erbringen. SLB ist als Sicherungsunternehmen für das Projekt UUW gebunden. Die Leistung wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.