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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: S21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
Beschreibung: S21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
Kennung des Verfahrens: cdc49170-27c2-4b82-a946-9d9616695bd5
Interne Kennung: 24FEI74336
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44113130 Pflastersteine, 44163110 Entwässerungsleitungen, 45232451 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten, 45232452 Entwässerungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. "Auflistung Siehe Anlage 1.00-Erklärung zum Teilnahmewettbewerb" 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristenverwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehrfestgestellt werden. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vorauszahlungsbürgschaft Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: S21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
Beschreibung: S21, PFA 1.3a, VE 32 - Frei- und Verkehrsanlagen Station NBS
Interne Kennung: 12c669fa-fbb8-4064-85bd-9cc9d4a34ae1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44113130 Pflastersteine, 44163110 Entwässerungsleitungen, 45232451 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten, 45232452 Entwässerungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) - Deutsche Bahn AG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 6 753 965,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251057790
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 25/06/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 0cf5166c-d810-4004-beb5-ec03a442c045-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: AvL 036 MKA 018: Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / AvL 037 / MKA 011: Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / AvL 038 / MKA 035: Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / AvL 040 / MKA 039: Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / AvL 041 / MKA 041: Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / AvL 042 / MKA 042: Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / AvL 043 / MKA 043: Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / AvL 044 / MKA 044: Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6. / AvL 045: Eine hypothetische Herauslösung dieser Teilleistung aus dem Hauptvertrag hätte erhebliche Schnittstellen, vermeidbare Mehrkosten und terminliche Verzögerungen zur Folge. Zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Nr. 5 und 6.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: AvL 036 / MKA 018: Herstellen von Asphaltanschlüssen an bestehende Bauteile und Oberbauschichten in Verkehrsflächen. / AvL 037 / MKA 011: Rückbauarbeiten von Bordsteinen an Verkehrswegen und Grünflächen. / AvL 038 / MKA 035: Änderung der Kabelschächte unter Berücksichtigung der geforderten Mindestbiegeradien. / AvL 040 / MKA 039: Betonsanierung an der Bestandsstützwand bei SW_04: Abbruchkanten sanieren, um den Korrosionsschutz der freigelegten Bewehrung sicherzustellen. / AvL 041 / MKA 041: Bauzeitliche Schutzmaßnahmen vor eindringendem Wasser. / AvL 042 / MKA 042: nachträgliche Schwarzabdichtung im Bereich der Arbeitsfuge SW 02. / AvL 043 / MKA 043: Ausführung eines außenliegenden Fugenbands bei SW 01 und SW 03 aufgrund fehlender technischer Ausführbarkeit der ursprünglichen Planung. / AvL 044 / MKA 044: zusätzliche Sauberkeitsschicht unter der Schwergewichtswand. / AvL 045: Rückbau Spundwände und Verbau bei ZO Nord-West-Ecke.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Registrierungsnummer: 3f8de0b9-27ba-41a6-8c87-22d761adb192
Postanschrift: Stockholmer Platz 1
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-SW-G
Telefon: +49 71193319361
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Abteilung: Beschaffung Infrastruktur
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Beschaffung Großprojekt Stuttgart-Ulm, FE.EI-SW-G
Telefon: +4971193319361
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a4983c9-6199-42cf-800a-ad4560016660 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/09/2026 13:05:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 634153-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 178/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/09/2026