634447-2021 - ErgebnisDeutschland-Altenholz: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
OJ S 241/2021 13/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: DataportVergabe16700@dataport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag Tiefbauleistungen 2022-2024
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000068
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45232300 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für Tiefbauarbeiten bei Neubau, Reparatur und Instandsetzung des Telekommunikationsnetzes
der Freien und Hansestadt Hamburg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45231112 Installation von Rohrleitungsnetzen, 45231600 Bauarbeiten für Übertragungsnetz
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1. Die Arbeiten dieses Vertrages beinhalten im Wesentlichen die
- fachgerechte Verlegung und den Abbruch von Kabelkanälen aus Kunststoff- oder Stahlrohren und Betonzügen im Kanalgraben und im Rohrvortriebsverfahren, unter Brücken oder an Gebäuden, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Mauerwerksarbeiten,
- Herstellung, Einbau, Ausbau und Abbruch von Mauerwerks- und Stahlbetonfertigteilschächten verschiedener Größen, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Kanalanschluß-arbeiten,
- Verlegung und Ausbau von Kabeln, als Erdkabelverlegung oder als Ein- / Ausziehen in / aus Kabelkanäle(n), Schächten oder Gebäuden, einschließlich Abdichten von Ein- / Ausziehöffnungen,
- Unterhaltungsarbeiten am stadteigenen Kommunikationsnetz, wie Ausbessern von Schäden an Schächten und Kanälen, Entrosten und Anstreichen von Stahlteilen u.ä.
2. Der Umfang und die Verteilung der einzelnen Bauvorhaben (einzelne Abrufaufträge) lassen sich erfahrungsgemäß wie folgt beschreiben:
2.1 Aufteilung nach Baulängen
- Der Großteil der Bauvorhaben (über 50%) hat eine Trassenlänge zwischen 30m und 200m.
- Mehrere Bauvorhaben sind kürzer als 30m.
- Wenige Bauvorhaben sind länger als 200m.
2.2 Aufteilung nach Trassenstärken
Die überwiegend gebaute Trassenstärke ist die Ein- oder Zweizugtrasse (über 50% am Gesamtauftrag).
Wenige Trassen werden drei- oder vierzügig gebaut.
Sehr selten werden stärkere Trassen (acht-, zehn-, zwölf- und sechzehnzügig) gebaut.
2.3 Aufteilung nach Nettoabrechnungssummen
- ca. 10% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die mit weniger als € 2.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 30% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von € 2.000,- bis weniger als € 10.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 25% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von € 10.000,- bis weniger als € 25.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 20% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von € 25.000,- bis weniger als € 50.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 15% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die mit mehr als € 50.000,- netto abgerechnet werden.
2.4 Sofortmaßnahmen und Störungsbeseitigungen
Ein Teil der Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben) sind Sofortmaßnahmen und Störungsbeseitigungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 162-425843
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag Tiefbauleistungen 2022-2024
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BauKG Rahlstedt GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BM Bau GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: RÖBAU Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frageeingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert andem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (05.10.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 10a EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de
Telefon: +49 40428402441
Fax: +49 40427310499
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/12/2021