Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da diese Leistungen parallel zu bereits beauftragten Leistungen des Gewerkes Lufttechnische Anlagen an den Auftragnehmer in weiteren laufenden Projekten vor Ort ausgeführt werden. Diese Leistungen befinden sich zurzeit in Ausführung und sind mit den neu zu beauftragenden Leistungen für Lufttechnische Anlagen nicht voneinander trennbar, da die Leistungen in allen Projekten zeitgleich erfolgen müssen. Für die einzelnen Bauabschnitte in den drei Projekten müssen wiederholt abschnittsweise Interimsmaßnahmen errichtet werden, um in den an die Bauabschnitte angrenzenden Bereichen den Dienstbetrieb aufrecht halten zu können (z.B. provisorische Lüftungskanäle, etc.). Die Anlagen können erst nach Abschluss der Arbeiten und Rückbau der Interimsmaßnahmen vollständig in Betrieb genommen werden und die Abnahmen erfolgen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus Gründen der nicht definierbaren Schnittstellen, der Gewährleistung und der Haftung nicht möglich. Die zusätzlichen zu beauftragenden Leistungen greifen unmittelbar und untrennbar in die Anlagen des Auftragnehmers des bereits beauftragten Gewerks für die "Lufttechnischen Anlagen" ein. Zudem lassen die beengten Platzverhältnisse auf dem Grundstück keinen weiteren Auftragnehmer zu, da keine weiteren Lagercontainer mehr verfügbar sind, und Flächen in der Nachbarschaft nicht zur Verfügung stehen.