Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
CPV-Code Hauptteil 72212000 Programmierung von Anwendersoftware
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeshauptstadt Kiel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Beschaffung von Druckern zum Druck und zur Personalisierung von Chipkarten nach VDV-KA als Ausgabemedium für das Deutschlandticket.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 173-541669
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 0383_1
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 13/10/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: highQ Computerlösungen GmbH
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 58 870,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 17/10/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 72212000 Programmierung von Anwendersoftware
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung eines mandantenfähigen Systems zur Ausgabe der Chipkarten für das D-Ticket, Verwaltung der notwendigen Schnittstellen zum VDV eTS und Ausgabe der Chipkarten an Kun-den der VU aus dem SH-Tarif anhand der erhaltenen Abo-Daten. Sowie Beschaffung von Druckern zum Druck und zur Personalisierung der Chipkarten als Ausgabemedium für das Deutschlandticket.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Tagen: 1
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 58 870,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: highQ Computerlösungen GmbH
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Beschaffung von Druckern zum Bedrucken und zur Personalisierung von Chipkarten nach VDV-KA.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Änderung ist nötig, da ursprünglich keine Drucker zur Personalisierung der Chipkarten angedacht waren, sondern eine Massenpersonalisierung geplant war. Auf Grund zeitlicher Dringlichkeit und zur Verbesserung des zukünftigen Workflows werden nun Drucker bei den einzelnen Mandanten vorgesehen. Dieser Umstand war bei der Vergabe des ursprünglichen Auftrags für die Vergabestelle im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar. Die Drucker sind sowohl für die initiale Personalisierung nötig, als auch für die Personalisierung bei Neukunden, Beschädigungen oder Verlust von Chipkarten. Der Auftragswert erhöht sich durch diesen zusätzlichen Aufwand um ca. 20%. Alternativangebote wurden nicht eingeholt, da die Kompatibilität mit dem System nicht zwangsläufig gegeben ist.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)