Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Langenargen möchte einen Pachtvertrag für den Betrieb des Schloss Montfort mit Veranstaltungssälen, Gastronomie im Innen- und Außenbereich und auf der Seeebene im Untergeschoss für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren abschließen, in denen der Betreiber die Pflicht hat, das Pachtobjekt zu betreiben.
Es ging ein Markterkundungsverfahren voraus. Die Erkenntnisse fließen in dieses Verfahren ein.
Es wird nunmehr ein an dem Vergaberecht orientietes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem mit der Angebotsabgabe die Geeignetheit der Bewerber geprüft wird.
Die Gemeinde Langenargen bittet zunächst alle Interessenten SOFORT um KONTAKTAUFNAHME: Die Interessenten erhalten daraufhin eine Vertraulichkeitserlärung und ein Formblatt F 0. Diese Vertraulichkeitserklärung und das Formblatt F 0 mit den Interessentendaten ist unterzeichnet an die Gemeinde per Post zu übersenden. Danach erhalten die Interessenten Unterlagen zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AzA) und Angaben zur Geeignetheit.
Die Gemeinde ist bei Abschluss eines Pachtvertrages nicht an die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Regelungen des Länder für Unterschwellenvergaben gebunden und führt daher kein formales europaweites Vergabeverfahren durch. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist mithin nicht eröffnet. Auch das Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) findet vor diesem Hintergrund keine Anwendung. Das Verfahren soll ausschließlich ein transparentes, diskriminierungsfreies und wirtschaftliches Vorgehen bei der Auswahl eines Betreibers für den Betrieb des Schlosses Montfort gewährleisten. Es besteht also kein Anspruch der Beteiligten darauf, dass nach den Vergabevorschriften vorgegangen wird.