634766-2025 - Ergebnis
Deutschland – Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse – Erarbeitung/Planung/Umsetzung Raumkonzept zum Projekt „Ein-Standort-Modell Hamburg“
OJ S 186/2025 29/09/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErarbeitung/Planung/Umsetzung Raumkonzept zum Projekt „Ein-Standort-Modell Hamburg“
BeschreibungInnerhalb des Teilprojekts Nutzer/Betrieb/Organisation erfolgt die Beteiligung zur Erhebung der Nutzungsanforderungen, sowie die Erarbeitung des Arbeitsplatzkonzeptes und die Pla-nung der künftigen Raumgestaltung. Die konkrete bauliche Umsetzung wird zusammen mit dem Teilprojekt Bau erarbeitet die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Um-setzung werden hier angestoßen oder umgesetzt. Die Veränderungsbegleitung und das Akzeptanzmanagement wird in Abstimmung mit dem Teilprojekt Kommunikation erarbeitet und umgesetzt. Innerhalb des Teilprojekts Kommunikation erfolgt die Erarbeitung eines Kommunikations- und Partizipationskonzeptes für die Dauer des Projektes anhand des anliegenden Projektauftrages. Zusätzlich soll die Koordination innerhalb des Teilprojektes übernommen werden. Die Angaben gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrenscdeaa3f0-7da1-4df5-833a-8706c0c29cd1
Interne Kennung2025-30
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErarbeitung/Planung/Umsetzung Raumkonzept zum Projekt „Ein-Standort-Modell Hamburg“ Los 1 (Raum)
BeschreibungInnerhalb des Teilprojekts Nutzer/Betrieb/Organisation erfolgt die Beteiligung zur Erhebung der Nutzungsanforderungen, sowie die Erarbeitung des Arbeitsplatzkonzeptes und die Planung der künftigen Raumgestaltung. Die konkrete bauliche Umsetzung wird zusammen mit dem Teilprojekt Bau erarbeitet die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung werden hier angestoßen oder umgesetzt. Die Veränderungsbegleitung und das Akzeptanzmanagement wird in Abstimmung mit dem Teilprojekt Kommunikation erarbeitet und umgesetzt.
Interne Kennung2025-30
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungQualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die die Zahlung ausführtBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
5.1.
LosLOT-0002
TitelPartizipation und Kommunikation zum Projekt „Standortkonsolidierung Hamburg“ Los 2 (Kommunikation)
BeschreibungInnerhalb des Teilprojekts Kommunikation erfolgt die Erarbeitung eines Kommunikations- und Partizipationskonzeptes für die Dauer des Projektes anhand des anliegenden Projektauftrages. Zusätzlich soll die Koordination innerhalb des Teilprojektes übernommen werden.
Interne Kennung2025-30 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungQualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die die Zahlung ausführtBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge528 218,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCombine Consulting GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsANG-LOS-001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots288 865,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVER-001
Datum der Auswahl des Gewinners12/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses23/09/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMint Hamburg GmbH
Unterauftragnehmer
Offizielle Bezeichnunghej-Team Diana Winzer Unternehmensberatung
Angebot
Kennung des AngebotsANG-LOS-002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots239 353,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen239 353,00 EUR
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVER-002
Datum der Auswahl des Gewinners12/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses23/09/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
RegistrierungsnummerDE290631820
PostanschriftPappelallee 33/35/37
StadtHamburg
Postleitzahl22089
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Telefon040202070
Internetadressehttp://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Registrierungsnummer991-02380-92
Registrierungsnummer991-02380-92
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+4922894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungCombine Consulting GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE295937704
PostanschriftLeopoldstraße 28a
StadtMünchen
Postleitzahl80802
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungMint Hamburg GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE359277384
PostanschriftGroße Elbestraße 38
StadtHamburg
Postleitzahl22767
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnunghej-Team Diana Winzer Unternehmensberatung
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer45/268/04533
StadtHamburg
Postleitzahl22525
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Unterauftragnehmer
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge11087ea-61ec-4b41-bb83-210214db94da  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/09/2025 13:58:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung634766-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe186/2025
Datum der Veröffentlichung29/09/2025