634951-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Einwegwindeln – Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Babybedarf inkl. Windeln, Reinigungsmittel und Reinigungsbedarf
OJ S 186/2025 29/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Wuppertal
E-Mailsb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über die Beschaffung von Babybedarf inkl. Windeln, Reinigungsmittel und Reinigungsbedarf
BeschreibungGegenstand dieser Vergabe ist die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Windeln und Hygiene- und Reinigungsbedarf in drei Losen für die Stadt Wuppertal
Kennung des Verfahrense137e104-2bcc-41b4-aa5d-8bfc2a38bcda
Interne KennungL-0214-25
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33751000 Einwegwindeln
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33750000 Babypflegeprodukte, 33772000 Einweg-Papierartikel
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWuppertal
Postleitzahl42275
Land, Gliederung (NUTS)Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSiehe Anlage Leistungsbeschreibung
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 462 181,36 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Unterlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen, finden Sie in der Anlage "Checkliste einzureichender Unterlagen zur Angebotsabgabe_Losübergreifend" Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung auf Anforderung einzureichen sind, wenn der Bieter den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in PQV erbringen möchte. Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs gelten die Ausschlussgründe gem. § 57 VgV und der Auftragsbekanntmachung.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelWindeln- und Babybedarf
BeschreibungGegenstand dieser Vergabe ist die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Windeln und Hygiene- und Reinigungsbedarf für die Stadt Wuppertal
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33750000 Babypflegeprodukte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33750000 Babypflegeprodukte
Optionen
Beschreibung der OptionenDer aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung endet automatisch 12 Monate nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder alternativ bereits früher mit Erreichen des vorgenannten Höchstauftragsvolumens, sofern der Auftraggeber nicht von einer Anwendung der Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB Gebrauch macht. Darüber hinaus besteht für die Auftraggeberin drei (3) Mal die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit angezeigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWuppertal
Postleitzahl42275
Land, Gliederung (NUTS)Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung316 937,50 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung zu Vertragsumfang/-bestandteile, Angebotspreis und Preisnachlässe - Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis - Erklärung über Leistungsausführung im eigenen Betrieb und/oder durch Nachunternehmer - Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz des Hauptunternehmens, der vorgesehenen Nachunternehmen und vorgesehenen Speditionen Mindestumsatz pro Jahr netto 600.000 € KMU werden auch gewertet, wenn sie den geforderten Mindestumsatz in den letzten 3 Jahren in den Sparten Hygienepapiere, Reinigungsmittel und Geräte nicht erreicht haben. Mindeststandard: Umsatz durchschnittlich mind. 200.000,00 EUR netto p.a.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen. Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens fünf (5) Referenz über gleichwertige abgeschlossene Aufträge in den letzten 3 Jahren in der Sparte Hygienepapiere, Babybedarfe und Windeln u. ä. mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Anzahl der Lieferstellen, Netto-Jahresumsatz pro Jahr, Auftragsdauer, Ansprechpartner*innen mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift Die Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Preis wird mit 100% gewertet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen03/10/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/5/tenderId/141940
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namehttps://www.meinauftrag.rib.de
URLhttps://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote10/10/2025 09:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG weist darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Die AG wird die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz – stets angemessen berücksichtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/10/2025 09:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleNachprüfungsstelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltNachprüfungsstelle
5.1.
LosLOT-0002
TitelReinigungsbedarf
BeschreibungGegenstand dieser Vergabe ist die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Windeln und Hygiene- und Reinigungsbedarf für die Stadt Wuppertal
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
Optionen
Beschreibung der OptionenDer aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung endet automatisch 12 Monate nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder alternativ bereits früher mit Erreichen des vorgenannten Höchstauftragsvolumens, sofern der Auftraggeber nicht von einer Anwendung der Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB Gebrauch macht. Darüber hinaus besteht für die Auftraggeberin drei (3) Mal die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit angezeigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWuppertal
Postleitzahl42275
Land, Gliederung (NUTS)Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung845 760,51 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung zu Vertragsumfang/-bestandteile, Angebotspreis und Preisnachlässe - Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis - Erklärung über Leistungsausführung im eigenen Betrieb und/oder durch Nachunternehmer - Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz des Hauptunternehmens, der vorgesehenen Nachunternehmen und vorgesehenen Speditionen Mindestumsatz pro Jahr netto 600.000 € KMU werden auch gewertet, wenn sie den geforderten Mindestumsatz in den letzten 3 Jahren in den Sparten Hygienepapiere, Reinigungsmittel und Geräte nicht erreicht haben. Mindeststandard: Umsatz durchschnittlich mind. 600.000,00 EUR netto p.a.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen. Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens fünf (5) Referenz über gleichwertige abgeschlossene Aufträge in den letzten 3 Jahren in der Sparte Hygieneartikel, Reinigungsmaterial und Reinigungsgeräten u. ä. mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Anzahl der Lieferstellen, Netto-Jahresumsatz pro Jahr, Auftragsdauer, Ansprechpartner*innen mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift Die Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Preis wird mit 100% gewertet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen03/10/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/5/tenderId/141940
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namehttps://www.meinauftrag.rib.de
URLhttps://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote10/10/2025 09:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/10/2025 09:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleNachprüfungsstelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltNachprüfungsstelle
5.1.
LosLOT-0003
TitelReinigungsmittel
BeschreibungGegenstand dieser Vergabe ist die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Windeln und Hygiene- und Reinigungsbedarf für die Stadt Wuppertal
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
Optionen
Beschreibung der OptionenDer aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung endet automatisch 12 Monate nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder alternativ bereits früher mit Erreichen des vorgenannten Höchstauftragsvolumens, sofern der Auftraggeber nicht von einer Anwendung der Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB Gebrauch macht. Darüber hinaus besteht für die Auftraggeberin drei (3) Mal die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit angezeigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWuppertal
Postleitzahl42275
Land, Gliederung (NUTS)Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung299 483,35 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung zu Vertragsumfang/-bestandteile, Angebotspreis und Preisnachlässe - Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis - Erklärung über Leistungsausführung im eigenen Betrieb und/oder durch Nachunternehmer - Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz des Hauptunternehmens, der vorgesehenen Nachunternehmen und vorgesehenen Speditionen Mindestumsatz pro Jahr netto 600.000 € KMU werden auch gewertet, wenn sie den geforderten Mindestumsatz in den letzten 3 Jahren in den Sparten Hygienepapiere, Reinigungsmittel und Geräte nicht erreicht haben. Mindeststandard: Umsatz durchschnittlich mind. 200.000,00 EUR netto p.a.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen. Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens fünf (5) Referenz über gleichwertige abgeschlossene Aufträge in den letzten 3 Jahren in der Sparte Hygienepapiere, Babybedarfe und Windeln u. ä. mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Anzahl der Lieferstellen, Netto-Jahresumsatz pro Jahr, Auftragsdauer, Ansprechpartner*innen mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift Die Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Preis wird mit 100% gewertet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen03/10/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/5/tenderId/141940
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namehttps://www.meinauftrag.rib.de
URLhttps://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote10/10/2025 09:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/10/2025 09:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleNachprüfungsstelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltNachprüfungsstelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Wuppertal
Registrierungsnummert:02025630
AbteilungZentrale Vergabestelle (R. 004.3)
PostanschriftJohannes-Rau-Platz 1
StadtWuppertal
Postleitzahl42275
Land, Gliederung (NUTS)Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle (R. 004.3)
E-Mailsb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de
Telefon000
Fax+49 2025638536
Internetadressehttps://www.vergabe.rib.de/wuppertal/
Profil des Erwerbershttps://www.wuppertal.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungNachprüfungsstelle
Registrierungsnummert:02211473055
AbteilungVergabekammer Rheinland über Bezirksregierung Köln
PostanschriftZeughausstrasse 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung84fa0a59-90c2-43a7-8dfa-53a8bd4bf638-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungAufgrund von Bieterfragen wurde die Angebotsfrist verlängert.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd5cad399-5d7e-4068-950d-ae2593bbbe6a  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/09/2025 11:43:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung634951-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe186/2025
Datum der Veröffentlichung29/09/2025