634975-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 203/2023 20/10/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Brade, Janine
E-Mail: janine.brade@deutschebahn.com
Telefon: +49 9112192535
Fax: +49 9112192787
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erdinger Ringschluss Los A3 - Überwerfungsbauwerk Flughafen München West - Planungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38297
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Ausbaumaßnahmen im Flughafenbereich West verfolgen das Ziel die Qualität der Anbindung des Flughafens München auf dem Schienenweg aus Nordostostbayern und von und zur Landeshauptstadt München zu verbessern.
Durch die Ausbaumaßnahmen Flughafen Bereich West wird die Betriebsqualität für die Abwicklung der zusätzlichen Verkehre im Zielzustand gesteigert und die Flexibilität in der Fahrplangestaltung erhöht.
Die jeweils zweigleisigen Strecken 5556 Johanneskirchen – München Flughafen (S-Bahn-Linie S 8) und 5557 Neufahrn – München Flughafen (S-Bahn-Linie S1) aus Westen kommend werden im Bestand mittels einer Flachkreuzung niveaugleich zusammengeführt. Mit den geplanten Ausbaumaßnahmen ist eine niveaufreie Einbindung der beiden Strecken vorgesehen. Für die Realisierung der höhenfreien Kreuzung wird das Gleis München Flughafen – Hallbergmoos der Strecke 5556 im Bahnhofsteil München Flughafen West mittels einer Abzweigweiche aus dem bestehenden Gleis ausgefädelt und parallel zu diesem in Richtung Westen geführt. Im weiteren Verlauf unterquert das neue Gleis die Strecke 5557 und die Bundesstraße B 301 in einem tunnelartigen Bauwerk und fädelt dann wieder in das Bestandsgleis ein.
Hierfür werden Planungsleistungen in den Bereichen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Verkehrsanlage, Oberleitung und Leit- und Sicherungstechnik erforderlich. Die Leistungen beziehen sich auf die Neuerarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI), bei LST zusätzlich Leistungsphase 5 (PT1).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 29/06/2020 Ende: 30/11/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 115-280369

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI38297
Bezeichnung des Auftrags:
Erdinger Ringschluss Los A3 - Überwerfungsbauwerk Flughafen München West - Planungsleistungen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
15/06/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/10/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausbaumaßnahmen im Flughafenbereich West verfolgen das Ziel die Qualität der Anbindung des Flughafens München auf dem Schienenweg aus Nordostostbayern und von und zur Landeshauptstadt München zu verbessern.
Durch die Ausbaumaßnahmen Flughafen Bereich West wird die Betriebsqualität für die Abwicklung der zusätzlichen Verkehre im Zielzustand gesteigert und die Flexibilität in der Fahrplangestaltung erhöht.
Die jeweils zweigleisigen Strecken 5556 Johanneskirchen – München Flughafen (S-Bahn-Linie S 8) und 5557 Neufahrn – München Flughafen (S-Bahn-Linie S1) aus Westen kommend werden im Bestand mittels einer Flachkreuzung niveaugleich zusammengeführt. Mit den geplanten Ausbaumaßnahmen ist eine niveaufreie Einbindung der beiden Strecken vorgesehen. Für die Realisierung der höhenfreien Kreuzung wird das Gleis München Flughafen – Hallbergmoos der Strecke 5556 im Bahnhofsteil München Flughafen West mittels einer Abzweigweiche aus dem bestehenden Gleis ausgefädelt und parallel zu diesem in Richtung Westen geführt. Im weiteren Verlauf unterquert das neue Gleis die Strecke 5557 und die Bundesstraße B 301 in einem tunnelartigen Bauwerk und fädelt dann wieder in das Bestandsgleis ein.
Hierfür werden Planungsleistungen in den Bereichen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Verkehrsanlage, Oberleitung und Leit- und Sicherungstechnik erforderlich. Die Leistungen beziehen sich auf die Neuerarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI), bei LST zusätzlich Leistungsphase 5 (PT1).
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 29/06/2020 Ende: 30/11/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Planung und Ausschreibung der zentralen Entwässerungseinheit in Form von Hebeanlagen als technische Anlage für das
Überwerfungsbauwerk
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Auftragnehmer ist mit der Generalplanung der Entwurfsplanung (VA, IB, TWPL IB, LST, OLA, 50Hz, BAP) beauftragt.Die Leistung kann
im Zuge der Fortschreibung der Entwurfsplanung durch den Generalplaner erbracht werden und unter den Gesichtspunkten der weiteren
gewerkeübergreifenenden Schnittstellen betrachtet werden und somit eine Nutzung der Synergieeffekte erfolgen.
Die internen und externen Kosten bei einer separaten Vergabe würden die angemeldete Höhe der Zusatzleistung deutlich überschreiten. Die
angemeldeten Leistungen stehen mit der durch den AN zu erbringenden Entwurfsplanung im direkten Zusammenhang. Für die Sicherstellung
einer in sich stimmigen und gewerkeübergreifenden Planung ist von einer separaten Vergabe abzusehen. Die Projektfortführung wäre unter
dem Gesichtspunkt einer separaten Vergabe nicht termingerecht realisierbar. Wesentliche Meilensteine des Projekts, u.a. auch in Bezug auf
anstehenden Vergaben würden sich bei separater Vergabe der Leistung verschieben.
VII.2.3.
Preiserhöhung