635254-2021 - ErgebnisDeutschland-Hannover: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
OJ S 241/2021 13/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: jacqueline.kunz@lzn.de
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Vergabestelle des Landes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kurzfristige Lieferung von Antigen-Tests (Nasenabstrichtest) zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2
Referenznummer der Bekanntmachung: 216/21-COR/2021-03.400
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollen insgesamt 9.000.000 Antigen-Tests (Nasenabstrichtest) zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 beschafft werden. Der Test muss für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Der Antigen-Test muss in Einzelverpackungen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Dadurch soll die größtmögliche Flexibilität bei Einsatz und Verteilung in Schulen, Kitas und Dienststellen des Landes Niedersachsen gewährleistet werden. Sind je Test nicht alle notwendigen Zubehörteile (wie Gebrauchsanweisung und Extraktionslösung) vorhanden, sondern muss z.B. für die Durchführung mehrerer Tests dieselbe Flasche Extraktionslösung verwendet werden, steht dies dem o.g. Verwendungszweck der Antigen-Tests entgegen - zumal die gebotene Abstandswahrung bei "Teilen" einer Verpackung nicht mehr gewährleistet ist.
Die einzelverpackten Tests sind zudem in einer Umverpackung (Karton) anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltet, ein Gewicht von 18 kg nicht überschreitet und über DHL versandfähig ist. Die ent-sprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL sind zu berücksichtigen.
Die Tests müssen sich bereits im Europäischen Wirtschaftsraum - EWR - befinden und somit ohne weitere Verzollung lieferbar sein. Das Land Niedersachsen befindet sich derzeit mit der Ausschreibung AZ: 178/21-COR/2021-03.400 in einem laufenden Nachprüfungsverfahren, so dass die Zuschlagsertei-lung dort gehemmt ist. Aufgrund der kontinuierlichen Testung in den Schulen, Kitas und Dienststellen des Landes Niedersachsen werden regelmäßig pro Woche bis zu 3,3 Mio. Tests benötigt. Die Lagerbe-stände des Landes Niedersachsen reichen derzeit noch vsl. bis in die KW 47, danach können die Schulen, Kitas und Dienststellen aufgrund des laufenden Nachprüfungsverfahrens und der dadurch ge-hemmten Zuschlagserteilung nicht mehr mit Antigen-Schnelltests versorgt werden. Diese Versorgungslücke soll durch das hiesige Verfahren geschlossen werden. Entsprechend wurde die Lieferfrist festgelegt. Die Ware muss sich aus eben diesem Grund auch bereits im Europäischen Wirtschaftsraum befinden, denn der Prozess der Verzollung und des grenzüberschreitenden Transportes über den EWR hinaus kann erfahrungsgemäß zu erheblichen zeitlichen Einschränkungen führen. Dies gilt angesichts der derzeitigen Luftfrachtsituation besonders bei einem Import aus Asien, aber auch bei dem Import aus anderen Drittstaaten kann es aufgrund der Notwendigkeit der Verzollung bereits zu zeitli-chen Verzögerungen kommen, welche aus den geschilderten Gründen nicht hinnehmbar sind (siehe zur Lieferfrist Ziff. 2.14 dieser Leistungsbeschreibung).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung: Hannover Großraum Hannover (genaue Lieferadresse erfolgt mit Bestellung)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollen insgesamt 9.000.000 Antigen-Tests (Nasenabstrichtest) zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 beschafft werden. Der Test muss für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Der Antigen-Test muss in Einzelverpackungen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Dadurch soll die größtmögliche Flexibilität bei Einsatz und Verteilung in Schulen, Kitas und Dienststellen des Landes Niedersachsen gewährleistet werden. Sind je Test nicht alle notwendigen Zubehörteile (wie Gebrauchsanweisung und Extraktionslösung) vorhanden, sondern muss z.B. für die Durchführung mehrerer Tests dieselbe Flasche Extraktionslösung verwendet werden, steht dies dem o.g. Verwendungszweck der Antigen-Tests entgegen - zumal die gebotene Abstandswahrung bei "Teilen" einer Verpackung nicht mehr gewährleistet ist.
Die einzelverpackten Tests sind zudem in einer Umverpackung (Karton) anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltet, ein Gewicht von 18 kg nicht überschreitet und über DHL versandfähig ist. Die ent-sprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL sind zu berücksichtigen.
Die Tests müssen sich bereits im Europäischen Wirtschaftsraum - EWR - befinden und somit ohne weitere Verzollung lieferbar sein. Das Land Niedersachsen befindet sich derzeit mit der Ausschreibung AZ: 178/21-COR/2021-03.400 in einem laufenden Nachprüfungsverfahren, so dass die Zuschlagsertei-lung dort gehemmt ist. Aufgrund der kontinuierlichen Testung in den Schulen, Kitas und Dienststellen des Landes Niedersachsen werden regelmäßig pro Woche bis zu 3,3 Mio. Tests benötigt. Die Lagerbe-stände des Landes Niedersachsen reichen derzeit noch vsl. bis in die KW 47, danach können die Schulen, Kitas und Dienststellen aufgrund des laufenden Nachprüfungsverfahrens und der dadurch ge-hemmten Zuschlagserteilung nicht mehr mit Antigen-Schnelltests versorgt werden. Diese Versorgungslücke soll durch das hiesige Verfahren geschlossen werden. Entsprechend wurde die Lieferfrist festgelegt. Die Ware muss sich aus eben diesem Grund auch bereits im Europäischen Wirtschaftsraum befinden, denn der Prozess der Verzollung und des grenzüberschreitenden Transportes über den EWR hinaus kann erfahrungsgemäß zu erheblichen zeitlichen Einschränkungen führen. Dies gilt angesichts der derzeitigen Luftfrachtsituation besonders bei einem Import aus Asien, aber auch bei dem Import aus anderen Drittstaaten kann es aufgrund der Notwendigkeit der Verzollung bereits zu zeitli-chen Verzögerungen kommen, welche aus den geschilderten Gründen nicht hinnehmbar sind (siehe zur Lieferfrist Ziff. 2.14 dieser Leistungsbeschreibung).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gewählt, da die Zurverfügungstellung der Selbsttests einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der derzeitigen Corona-Pandemie darstellt und jede zeitliche Verzögerung der Beschaffung die Inkaufnahme der potentiellen Gefahr einer weiteren Verschlechterung der derzeitigen Pandemielage bedeutet hätte.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AVIHEALTH by Avinoor GmbH
Ort: Meeder
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Kingline GmbH
Ort: Röttenbach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: La Rive Germany GmbH
Ort: Stapelfeld
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: The One Group GmbH
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergGfindet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue undWettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.deangebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf dieAuftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oderaus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz aufDurchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Der Auftragswert in Höhe von 1,00 EUR ist als symbolischer Wert anzusehen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD4WC
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/12/2021