See the notice on TED website
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 - Bauhauptleistung
Beschreibung: Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 inkl. Straßenbau, Straßenbahn und Medienumverlegung im Kreuzungsbereich sowie weiterer Zusammenhangsleistungen
Kennung des Verfahrens: 8c73ee4e-23e1-4a5c-8553-6fe00c2c05a9
Interne Kennung: 25FEI78961
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01157
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 - Bauhauptleistung
Beschreibung: Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 inkl. Straßenbau, Straßenbahn und Medienumverlegung im Kreuzungsbereich sowie weiterer Zusammenhangsleistungen
Interne Kennung: 67f38234-3a1d-4ccd-95c4-90a76bc02214
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01157
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sächsische Bau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251030336
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Sächsische Bau GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 27/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/09/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 76d4cf28-2ce0-455f-9f46-bfad84543010-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - Sächsische Bau GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 062 Bauvertrag i.V.m. der Baubeschreibung Unterlage 3.0.1.1.2a (S. 64, Ziff. 3.9) ist der AN verpflichtet, die Führung des Individualverkehrs, des ÖPNV und des Rad- und Fußgängerverkehrs in den jeweiligen Bauphasen, wie in den Unterlagen zur Verkehrsführung während der Bauzeit beschrieben, zu gewährleisten. Der AN ist lediglich verpflichtet, dem Verkehrssicherungs-AN AVS für die verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß LV 01 Pos.03.01.0300 zuzuarbeiten. Es war aufgrund bautechnischer Erfordernisse notwendig, die Fußgängerführung innerhalb des Baufelds anzupassen. Dabei wurden durch den AN die Fußgängerführungen bei Strecken unter 50m im Baufeld kurzfristig angepasst. Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen war aus bautechnischen Erfordernissen notwendig, um den Baufortschritt im Bereich der Fußgängerführung nicht zu gefährden und gleichzeitig die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Zur Optimierung des Bauablaufs wurde in der Bauberatung am 24.06.2026 einvernehmlich zwischen dem AG und dem AVS die sachgerechte Vorgehensweise abgestimmt, dass bei kurzen Strecken (< 50 m) die Anpassungen ausnahmsweise direkt durch den AN erfolgen kann. Vorliegend handelt es sich um eine zusätzliche erforderliche Leistung. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich, da der AN bereits mit der Hauptleistung und damit verbundenen weiteren Leistungen in Vollzug ist. Die Vergabe an einen anderen AN würde mithin zu einer künstlichen Aufspaltung und zu einem Abbruch der Leistungsausführung führen. Der Projektfortschritt würde erheblich und unverhältnismäßig gestört werden. Ein Wechsel des AN würde zusätzliche Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern. Die dadurch entstehenden Kosten und Verzögerungen stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären gefährdet. 063 Gemäß Bauvertrag i.V.m. der Baubeschreibung Unterlage 3.0.1.1.2a (S. 64, Ziff. 3.9) ist der AN verpflichtet, die Führung des Individualverkehrs, des ÖPNV und des Rad- und Fußgängerverkehrs in den jeweiligen Bauphasen, wie in den Unterlagen zur Verkehrsführung während der Bauzeit beschrieben, zu gewährleisten. Jedoch gehört das Errichten oder Anpassen von Verkehrs- bzw. Fußgängerführungen nicht zur vertraglich geschuldeten Leistungspflicht, da diese Leistung an eine gesonderte Fachfirma (AVS) vergeben worden ist. Der AN ist lediglich vertraglich verpflichtet, für die verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß Pos.03.01.0300 dem AVS zuzuarbeiten. Es war aufgrund bautechnischer Erfordernisse notwendig die Fußgängerführung innerhalb des Baufelds anzupassen. Dabei wurden durch den AN die Fußgängerführungen bei Strecken unter 50m im Baufeld kurzfristig angepasst. Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen war aus bautechnischen Erfordernissen notwendig, um den Baufortschritt im Bereich der Fußgängerführung nicht zu gefährden und gleichzeitig die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Zur Schaffung der Baufreiheit im Bereich der Stützwand S0540 auf der Nordostseite der EÜ sowie für den Umbau der Fußwegführung auf der Südwestseite für die Herstellung der Baugrube (Anschluss TW neu an die Bestandsleitung) sind Umbaumaßnahmen in Bezug auf die Fußgängerführung erforderlich. Vorliegend handelt es sich um eine zusätzliche erforderliche Leistung. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich, da der AN bereits mit der Hauptleistung und damit verbundenen weiteren Leistungen im Vollzug ist. Die Vergabe an einen anderen AN würde mithin zu einer künstlichen Aufspaltung und zur uneinheitlichen Ausführung der Leistungen führen. Ein Wechsel des AN würde zusätzliche Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement erfordern. Die dadurch entstehenden Kosten und Verzögerungen stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die Wirtschaftlichkeit als auch der Projektfortschritt wären gefährdet. 068 Gegenstand der geänderten Leistung ist die fachgerechte Verlegung eines SR DN 85 PP auf gerader Strecke. Diese Leistung war in den Vergabeunterlagen und dem ursprünglichen Leistungsumfang des HLV 04 Pos. 61.06.0010 nicht enthalten und wurde erst im Zuge der Bauausführung (nach Forderung der SachsenEnergie GmbH) erforderlich, um bei einer späteren Neuverlegung einen grabenlosen Austausch des Schutzrohrs auf Privtagrund zu ermöglichen. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht zweckmäßig. Die Verlegearbeiten sind unmittelbar in den laufenden Bauablauf eingebunden und stehen in direktem räumlichen sowie zeitlichen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Tiefbauleistungen. Die Ausführung erfordert die Einbindung in die bestehende Baustellenorganisation, die Nutzung der vorhandenen Baustellleneinrichtung sowie die Abstimmung mit den laufenden Arbeiten. EIne Trennung der Leistungen würde zu erheblichen Schnittstellen zwischen mehreren Auftragnehmern führen und den koordinierten Bauablauf beeinträchtigen. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde einen zusätzlichen Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand verursachen. Erforderlich wären insbesondere die Einrichtung einer weiteren Baustellenorganisation, zusätzliche Einweisungen, die Koordination der Arbeitsabläufe sowie die Abgrenzung von Verantwortlichkeiten. Hierdurch entstünden vermeidbare Zusatzkosten und ein erhöhtes Risiko von Behinderungen und Bauablaufstörungen. Überdies wären Verzögerungen im Baufortschritt zu erwarten.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: AO 062: Teilweise Fußgängerführungsanpassung (LV 04) AO 063: Teilweise Fußgängerüberführungsanpassung (LV 03) AO 068: Verlegung SR TW HAL DN 85 PP
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Bauleistungen Region Südost (FE.EI-SO-B), Ammonstraße 8, D-01069 Dresden (1B6)
Telefon: +49 35146125396
Fax: +49 69260913613
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Sächsische Bau GmbH
Registrierungsnummer: 3dea8bd6-fd6d-4cbc-9de3-450cb3474547
Postanschrift: Am Waldschlösschen 1
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3868395-d3e7-4ca9-b0a2-84d3760f80ca - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/09/2026 13:30:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 635367-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 178/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/09/2026