635759-2022 - ErgebnisDeutschland-Wedemark: Wartung von Straßenbeleuchtungen
OJ S 221/2022 16/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wedemark
Postanschrift: Fritz-Sennheiser-Platz 1
Ort: Wedemark
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30900
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): kbk Rechtsanwälte
E-Mail: Wedemark@kbk-anwaelte.de
Telefon: +49 511676693-0
Fax: +49 51167669322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wedemark.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Straßenbeleuchtung Gemeinde Wedemark
Referenznummer der Bekanntmachung: 66-21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vergebenen Auftrages ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wedemark (ca. 4.300 Lichtpunkte), die Wartung, Instandhaltung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Daneben soll der Auftragnehmer eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe und die Beleuchtungssteuerung soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie geben.Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige, telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 6 081 538,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34993000 Straßenbeleuchtung, 45316110 Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen, 34928500 Straßenbeleuchtungseinrichtungen, 34928510 Straßenbeleuchtungsmasten, 50232000 Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln, 50232110 Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Wedemark Fritz-Sennheiser-Platz 1 30900 Wedemark
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des vergebenen Auftrages ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wedemark (ca. 4.300 Lichtpunkte), die Wartung, Instandhaltung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Daneben soll der Auftragnehmer eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe und die Beleuchtungssteuerung soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie geben. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige, telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten. Bezugsberechtigt sind neben dem Auftraggeber Dritte, die, beispw. im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen, Leistungen zu Neubau, Erweiterung oder Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung im Vertragsgebiet benötigen (siehe hierzu auch § 3 Abs. 5 des A03_Beleuchtungsvertrags).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept mechanische Anlagensicherheit / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: Konzept elektrische Anlagensicherheit / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Steuerung / Gewichtung: 12
Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leuchten / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: Beleuchtungsqualität / Gewichtung: 24
Qualitätskriterium - Name: Weitere Qualität der Betriebsführung / Gewichtung: 6
Kostenkriterium - Name: Gesamtkosten / Gewichtung: 40%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.7. / V.2.4.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 8,498 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
3. Der tatsächlich bezuschlagte Auftragswert wird zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Die entsprechende Angabe unter V.2.4) ist technisch bedingt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 007-013989
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: enercity AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: info@enercity.de
Telefon: +49 5114300
Internet-Adresse: www.enercity.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 6 081 538,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.7. / V.2.4.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 8,498 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
3. Der tatsächlich bezuschlagte Auftragswert wird zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Die entsprechende Angabe unter V.2.4 ist technisch bedingt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W6H7P
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hatte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/11/2022