635978-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen – Betrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken
OJ S 179/2026 16/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Gerstetten
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBetrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken
BeschreibungMit Hilfe von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg sollen die bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms weiter ausgebaut werden. Anschließend sollen die Netze aus dem Graue-Flecken-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Die in dieser Frühphase des Ausbaus bereits aufgebauten und auch zum Betrieb vergebenen Netze („Weiße Flecken“), sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens1ae6335f-2b2f-4554-abf4-993aa797aea1
Interne Kennung00238/26-AZ
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heidenheim (DE11C)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 863 745,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Alternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach den vorab bzw. in den Ausschreibungsunterlagen genannten Programmen gefordert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass wenn die Angebote, nicht den Unterlagen des Auswahlverfahrens entsprechen, diese aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben in den Zuwendungsbescheides sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden insbesondere die Vorgaben der folgenden Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereitstehen.  Die Laufzeit des Vertrages beinhaltet eine Verlängerungsoption von 3 x je 2 Jahre.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Korruption
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBetrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken
BeschreibungAuftraggeber (nachfolgend "AG" genannt) ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim mit ca. 11.551 Einwohnern. Gerstetten ist nach Baiersbronn im Schwarzwald die flächengrößte Gemeinde in Baden-Württemberg ohne Stadtrecht. Die Gemeinde verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, Zug um Zug die Wohnplätze im Hauptort und in den Ortsteilen sowie Gewerbeflächen an bessere Bandbreiten mittels Glasfaserausbau heranzuführen. Seit dem Jahr 2019 baut die Gemeinde Gerstetten die Glasfaserinfrastruktur in ihrem Versorgungsgebiet sukzessive aus. Der Ausbau erfolgt in der Regel im geförderten Umfeld (Bundes- und Landesförderung) sowie im Betreibermodell. Im Jahr 2022 wurde ein erster Netzbetriebsvertrag mit dem Unternehmen NetCom BW GmbH abgeschlossen, der für die Gebiete gilt, die mit Bundes-/Landesförderung im Rahmen der „Weißen Flecken“ ausgebaut wurden. Der AG plant nun, mithilfe von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg die bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms weiter auszubauen. Anschließend sollen die Netze aus dem Graue-Flecken-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben wer-den. Die in dieser Frühphase des Ausbaus bereits aufgebauten und auch zum Betrieb vergebenen Netze („Weiße Flecken“), sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb. Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis des Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfas-sung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.6/10-25 11BW20174 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 E-Az. Zuwendungsbescheide Land: 4-8433.6/184 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heidenheim (DE11C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit228 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 863 745,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Betrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken: 400.000 Euro netto Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2021 bis 2025) erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungNetzpacht (Fixpacht 60%, Zusatzpacht 40%)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1ae6335f-2b2f-4554-abf4-993aa797aea1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1ae6335f-2b2f-4554-abf4-993aa797aea1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge19/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu errichtenden und zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Der ausgeschriebene Vertrag dient hauptsächlich dazu, die Bereitstellung oder den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Diese Auslegung entspricht der einschlägigen Rechtsprechung. Ungeachtet der eröffneten Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB ist der Auftraggeber u.a. aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen und dessen Vergabeunterlagen sowie dessen Ergebnis auf der Onlineplattform des Projektträgers zu veröffentlichen. Zur Wahrung eines einheitlichen, rechtssicheren und förderkonformen Verfahrens wendet der Auftraggeber die Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) freiwillig an. Diese freiwillige Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte der Bieter, stellt jedoch sicher, dass die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in besonderem Maße gewahrt werden. Dadurch werden sowohl vergabe- als auch förderrechtliche Risiken minimiert. Klarstellend gilt: Die freiwillige bzw. entsprechende Anwendung der KonzVgV und ergänzend der VgV eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz gegen Verfahrensentscheidungen richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Maßgeblich ist die Rechtslage in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) vom 18.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137), das am 01.07.2026 in Kraft getreten ist und für Vergabeverfahren gilt, die – wie das vorliegende – nach diesem Zeitpunkt eingeleitet worden sind. Infolge der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB gelten diese Vorschriften vorliegend nicht unmittelbar, sondern nur nach Maßgabe der dokumentierten freiwilligen bzw. entsprechenden Anwendung sowie der förderrechtlichen Vorgaben. Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtGemeinde Gerstetten
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Gerstetten
Registrierungsnummer8477
PostanschriftWilhelmstraße 31
StadtGerstetten
Postleitzahl89547
Land, Gliederung (NUTS)Heidenheim (DE11C)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Telefon+49 732384114
Internetadressehttps://www.deutsche-evergabe.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummere599e253-6ac3-4728-8461-2d27e42fa40c
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummerb6fbfe20-d13e-4ef7-8d17-739cb4b3e6ed
PostanschriftPanoramastraße 29
StadtStuttgart
Postleitzahl70174
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Telefon+49 71125359390
Internetadressehttps://www.iuscomm.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1ae6335f-2b2f-4554-abf4-993aa797aea1  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/09/2026 15:16:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung635978-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe179/2026
Datum der Veröffentlichung16/09/2026