636002-2022 - ErgebnisDeutschland-Mittweida: Installateurarbeiten
OJ S 221/2022 16/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Postanschrift: Hainichener Straße 4-6
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: vergaben@saxonia-freiberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmkgmbh.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida 3. BA, Freischaltung Haus 2 für Heizung & Sanitär
Referenznummer der Bekanntmachung: 2736_01_BP-C-1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45330000 Installateurarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Freischaltung im Gewerk Sanitär und Heizung als vorbereitende Maßnahme für den Abriss von einem Gebäude und einem Verbinderbauwerk (Haus 2) am Krankenhaus Mittweida
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 91 919,37 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45332200 Wasserinstallationsarbeiten, 45331100 Installation von Zentralheizungen, 45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung: Mittweida, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
BP-C-1 Freischaltung Haus 2 für Heizung & Sanitär
• Stahlrohr niro für Trinkwasser ca. 90 m
• Gewinde-Flansch- Klappe DN100 für Trinkwasser 2 Stück
• Stahlrohr schwarz für Heizung ca. 200 m
• Gewinde-Flansch- Klappe DN100 für Heizung 8 Stück
• Kernbohrungen ca. 15 Stück
• Trennen, Entleeren, Spülen, Dichtheitsprüfung, Bestandsunterlagen
• Wärmedämmung Rohrsysteme 230 m
Die Baumaßnahme beinhaltet vorbereitende Maßnahmen für den Abriß von einem Gebäude und einem Verbinderbauwerk.
Im Verbindungsbauwerk sind Ringleitungen bzw. Hauptversorgungsleitungen des Klinikums sowie Gebäudeanschlussleitungen für das Abbruchgebäude verlegt. Die Hauptversersorgungsleitungen müssen über Bestandsgebäude umverlegt werden.
Dazu müssen in den Technikzentralen die Hauptversorgungsleitung über vorhandene Absperreinrichtungen geschlossen und entleert werden. An den Schnittstellen zu den Abbruchgebäuden sind Schieberkreuze zu installieren. Anschließend sind die Anlagenteile einschließlich der Abbruchgebäude vorüber gehend wieder in Betrieb zu nehmen. Diese Maßnahme im Trinkwasser muss nachts außerhalb der regulären Betriebszeit des Krankenhauses erfolgen. Die Maßnahme im Heizungsnetz kann tagsüber erfolgen. Nach Errichtung der Schieberkreuze sind neue Verteilleitungen zu verlegen und an die vor beschriebenen Schieberkreuze anzubinden. In Abstimmung mit dem Bauherrn sind die neu verlegten Hauptversorgungsleitungen in Betrieb zu nehmen und die Anschlussleitungen der Abbruchgebäude zu demontieren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-411125
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2736_01_BP-C-1
Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida 3. BA, Freischaltung Haus 2 für Heizung & Sanitär
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sanitär- und Heizungstechnik GmbH
Postanschrift: Amalienstraße 9
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: info@shf-frankenberg.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 91 919,37 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341-977-3800
Fax: +49 341-977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/11/2022