Zusätzliche Angaben
Das Preisgericht setzt sich aus 4 Fachpreisrichtern und 3 Sachpreisrichtern sowie deren Vertretern zusammen. Das Preisgericht wurde vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört.
Fachpreisrichter (4):
- Marcus Hille, Architekt, Mainz,
- Prof. Peter Karle, Architekt, Darmstadt / Siegen,
- Prof. Thomas Meurer, Architekt, Frankfurt / Gießen,
- Prof. Carola Wiese, Architektin, Darmstadt / Köln,
Stellvertretende Fachpreisrichter
- Prof. Cilia Tovar, Architektin, Frankfurt,
- N.N.,
Sachpreisrichter (3):
- Markus Hof, Bürgermeister, Verbandsgemeinde Westerburg,
- Martin Ortseifen, Abteilungsleiter Verbandsgemeinde Westerburg,
- Michael Elbert, Schulleiter, Realschule plus Westerburg
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Teilnahmeberechtigt natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen für den jeweiligen Berufsstand, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
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Arbeitsgemeinschaften (Arge) natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arge die fachlichen Anforderungen und die Arge insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
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Verhandlungsgespräche:
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Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
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Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 nach §§ 33 ff. HOAI 2013, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht.
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Der Auslober behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2013 gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 4), Leistungsstufe 3 (LPH 5 bis 7), und Leistungsstufe 4 (LPH 8 bis 9).
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Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
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Ablauf und Termine
11.05.2021 Bearbeitungsbeginn
17.05.2021 Einsendeschluss schriftliche Rückfragen
18.05.2021 Kolloquium (ggf. per Video-Konferenz)
21.05.2021 Ortsbesichtigung (wird noch bekanntgegeben)
21.05.2021 geplanter Versand Beantwortung schriftliche Rückfragen
16.07.2021 Abgabe der Pläne und Unterlagen
23.07.2021 Abgabe der Modelle
02.09.2021 Preisgericht.
Die vorstehende Terminübersicht gibt den derzeitigen Planungsstand des Auslobers wieder und ist lediglich indikativer Natur. Der Auslober behält sich vor, den Verfahrensablauf und den Zeitplan zu ändern, wenn dies erforderlich ist. Die Teilnehmer werden über eventuelle Änderungen unterrichtet.