636171-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Bau von Eisenbahnbrücken
OJ S 221/2022 16/11/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jasko Colovic
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beseitigung BÜ 26 Bobstadt mit Ersatzmaßnahme EÜ km 24,941, Strecke 4010
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46333
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Rückbau des Bahnübergangs BÜ 26 in Bobstadt bei Bahn-km 25,068 inklusive der Ersatzmaßnahme in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ) bzw. Rad- und Fußwegunterführung
Hauptsächliche Leistungen
- Baugrubenaushub – ca. 5.055 m³
- Spundwandverbau – ca. 4.480 m²
- Beton – ca. 334 m³
- Betonstabstahl – ca. 466 t
- Entsorgung Bauschutt (LAGA Z1.1; Z.1.2 & Z2) – ca. 9.215 t
- Entsorgung Boden (größer Z2) – ca.1.171 t
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/10/2021 Ende: 31/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 213-563148

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI46333_92304344
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Beseitigung BÜ 26 Bobstadt mit Ersatzmaßnahme EÜ
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
28/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Firma BUG Verkehrsbau SE
Postanschrift: Landsberger Straße 265 // Haus
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 6 131 329,68 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): siehe Anfrageunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung: Bobstadt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Rückbau des Bahnübergangs BÜ 26 in Bobstadt bei Bahn-km 25,068 inklusive der Ersatzmaßnahme in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ) bzw. Rad- und Fußwegunterführung
Hauptsächliche Leistungen
- Baugrubenaushub – ca. 5.055 m³
- Spundwandverbau – ca. 4.480 m²
- Beton – ca. 334 m³
- Betonstabstahl – ca. 466 t
- Entsorgung Bauschutt (LAGA Z1.1; Z.1.2 & Z2) – ca. 9.215 t
- Entsorgung Boden (größer Z2) – ca.1.171 t
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/10/2021 Ende: 31/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 60 000,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Firma BUG Verkehrsbau SE
Postanschrift: Landsberger Straße 265 // Haus
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA026: Aktuell werden Personen und Radfahrer über eine nicht befestigte Ackerfläche an der Baustelle vorbeigeleitet, da der eigentliche Weg "Am Mittelfeldweg" durch die BE-Fläche blockiert wird. Die Umleitung über die Ackerfläche ist jedoch dem Fuß- und Radverkehr in der Winterzeit weder zumutbar, noch behindertengerecht. Um die Sicherheit der Passanten auf dem Weg zu gewährleisten, soll in Abstimmung mit der Stadt Bürstadt der Untergrund der östlichen Fußgängerumleitung winterfest hergerichtet und nach Bauende wieder zurück gebaut / entfernt werden.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um die Sicherheit der Passanten auch im Winter gewährleisten zu können, ist die Fußgängerumleitung winterfest und behindertengerecht herzustellen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird diese nicht aus Asphalt, sondern aus Beton hergestellt. Da die zusätzliche Leistung nur eine Erweiterung der Vertragsleistung darstellt, kann keine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer erfolgen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt hierbei unverändert. Eine erneute Ausschreibung und Vergabe ist aus technischer Sicht nicht möglich. Die zusätzlichen Leistungen sind notwendig und stehen in unmittelbarem Zusammenhang
zum Leistungssoll des ursprünglichen Vertrages.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 6 686 329,68 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 6 746 329,68 EUR