Zusätzliche Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Besondere Ausführungsbedingungen:
Nur Lose 1 und 3:
Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das für die Durchführung der Maßnahmen (Los 1, Positionen 1.1.2, 1.1.3, 2.1.2 und 2.1.3 sowie Los 3, Positionen 1.1.2, 2.1.2, 3.1.2 und 3.1.4 der jeweiligen Leistungsbeschreibung) vorgesehene Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Diese ist der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Nur Lose 1 und 2:
Nur WE 140026:
Den Mitarbeitern des AN bzw. des von ihm eingesetzten Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Nur WE 141972:
Mittelfristig ist eine Nutzung der Liegenschaft durch die Bundespolizei vorgesehen. In diesem Fall gilt der vorstehende Absatz für die WE 140026 für diese Liegenschaft entsprechend.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 01.11.2021 und ist über die in Anhang IX zum Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind spätestens bis zum 25.10.2021 zu vereinbaren.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Teilnahme werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Nur Los 4, WE 115994:
Für die Angebotsabgabe in Los 4 war eine zwingende Ortsbesichtigung vorgesehen, da das Los Besonderheiten in Bezug auf die Leistungsausführung beinhaltet, die nicht hinreichend bestimmt in der Leistungsbeschreibung dargestellt werden können. Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation und den damit verbundenen Einschränkungen wird auf die zwingende Ortsbesichtigung verzichtet und stattdessen eine freiwillige Ortsbesichtigung angeboten. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson (siehe Anhang IX) zu vereinbaren.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 08.11.2021, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
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