Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Versichert werden das Museum Folkwang, das Ruhr Museum, das Stadtarchiv/Haus der Essener Geschichte sowie diverse Verwaltungsgebäude und andere Orte, an denen sich Kunstgegenstände befinden. Weiterhin werden eine Vielzahl von Skulpturen, die sich im öffentlichen Raum befinden versichert.
Versicherungsschutz soll nur für Sammlungen und Kunstgegenstände inklusive des Leihverkehrs bestehen, nicht für Gebäude und Inventar.
- Los 1 - Kunstausstellungsversicherung
Abgeschlossen wird eine Kunstausstellungsversicherung. Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und endet am 31.12.2025 .
Versichert sind neben dem Museum Folkwang, welches der mit Abstand wertintensivste Versicherungsort ist, das Ruhr Museum, das Haus der Essener Geschichte, der Halbachhammer, der Eisenhammer, die Alte Synagoge, das Mineralienmuseum, der Kupferhammer, das Stadtarchiv Essen, die Orangerie im Grugapark, der RWE Turm / Opernplatz 1, sowie einige sonstige (hier nicht benannte) Versicherungsorte.
Die Sammlung des Museum Folkwang wird mit einer Gesamtsumme von ca. EUR 1,4 Mrd. bewertet. Die Sammlung des Ruhr Museums wird insgesamt auf ca. EUR 36 Mio. taxiert. Beim Stadtarchiv ist ein merkantiler Wert nicht schätzbar. Versichert sind dort insbesondere die notwendigen Restaurationskosten. Informationen zu den Skulpturen im Außenbereich sowie eine Wertbemessung liegen ebenfalls vor. Die gesamten Informationen zu den Versicherungswerten werden im Verhandlungsverfahren gesondert mitgeteilt.
Bis zu einem Maximum von EUR 300 Mio. sollen die Kunstgegenstände im Rahmen einer Allgefahren-Versicherung versichert werden.
Eingehender Leihverkehr sowie ausgehender Leihverkehr wird über den Ausstellungsversicherungsvertrag versichert. Beim eingehenden Leihverkehr ist dies natürlich nur insoweit der Fall, als das nicht Versicherungsschutz über den Leihgeber veranlasst wird. Bis zu einer Wertgrenze von EUR 10 Mio. pro Ausstellung erfolgt die Mitversicherung von eingehendem Leihverkehr pauschal.
Bei dem ausgehenden Leihverkehr beträgt die Grenze EUR 100.000,00.