636429-2023 - ErgebnisDeutschland-Essen: Werbe- und Marketingdienstleistungen
OJ S 203/2023 20/10/2023
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen / Ruhrbahn GmbH
Postanschrift: Porscheplatz 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail: jscharf@goerg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Außenwerbung Essen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Straßen bzw. öffentlichen Flächen der Stadt Essen (nachfolgend „Stadt“) inklusive Werberecht in Wartehallen (nachfolgend „WH“) der Ruhrbahn GmbH (nachfolgend „Ruhrbahn"). Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen. Diese EU-Auftragsbekanntmachung betrifft das Los 1. Die weiteren Lose werden jeweils gesondert ausgeschrieben und sind nicht Teil dieser Bekanntmachung zu Los 1. Daher wurde aus technischen Gründen unter Ziff. II.1.6) "nein" eingekreuzt. Die weiteren Lose werden unterschiedliche Werbeträgerarten im Stadtgebiet sowie Wartehallen im Bediengebiet der Ruhrbahn im Stadtgebiet Mülheim enthalten.
Die Vergabe des Loses 1 erfolgt durch die Stadt und die Ruhrbahn gemeinschaftlich. Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7).
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Dem Außenwerber ist es im Rahmen dieses Loses 1 gestattet, die nachfolgend prognostisch aufgeführten Zahlen und Formate an Werbeträgern vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen und Sondernutzungsgestattungen zu errichten, unterhalten/betreiben und an in der zweiten Verfahrensstufe (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7) näher definierten Standorten zu nutzen:
Recht Stadt:
Das Recht Stadt besteht ab 1. Januar 2024 und umfasst:
- bis zu 230 freistehende City-Light-Poster (CLP) -Vitrinen mit der Verpflichtung davon mind. 150 Standorte auf Digitale Klein-Screens im Format 70‘‘ bis 84‘‘ freistehend, hochkant im Verhältnis 1:1 umzurüsten. Es handelt sich um bereits genehmigte oder vorgeprüfte Standorte.
Recht Ruhrbahn:
Das Recht Ruhrbahn besteht ab 1. Januar 2026 und umfasst:
- bis zu 300 digitale Klein-Screens im Format 70‘‘ bis 84‘‘ und bis zu 600 vorhandene analoge CLP-Vitrinen in WH, wobei im Bestand Wartehallen mit einem Werbeträger vorhanden sind, sowie in geringer Stückzahl WH mit zwei Werbeträgern und WH ohne Werbeträger.
Es sind zwingend insgesamt ca. 900 WH in Essen zu betreiben. Davon sind bis 2027 in Essen ca. 100 bestehende WH zwingend durch neue WH zu ersetzen, mit digitalem Kleinscreen, Gründach und/oder Fotovoltaik-Anlage auszustatten und zu betreiben. Weitere bis zu 200 vorhandene analogen Werbeeinrichtungen an WH sind entsprechend zu digitalisieren, ohne dass die WH zwingend ausgetauscht werden muss. Schließlich sind weitere 100 WH im Zuge der Erneuerung in Kontingenten verteilt über die Vertragslaufzeit zwingend auszutauschen (hier ist beim Austausch des Werbeträgers ein Bauantrag erforderlich). Zudem sind die Werbeträger zwingend aufzustellen und zu betreiben, die vorstehend mit dem Zusatz "zwingend" versehen sind. Über die genauen Zahlen werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert (vgl. Ziff. VI.3 Nr. 7).
Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt und/oder Ruhrbahn im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren durch die Stadt und/oder Ruhrbahn noch geändert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2024 Ende: 31/12/2038
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
1. Zu. Ziff. II.1.5) und II.2.6): Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist überschritten.
2. Zu Ziff. II.2.7): Der Teil der Konzession die Ruhrbahn betreffend beginnt in seiner Laufzeit zeitlich versetzt erst zum 1. Januar 2026.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 056-166659

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Außenwerbung Essen - Los 1
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
06/10/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: RBL Media GmbH
Postanschrift: Luxemburger Straße 9
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und den Ziff. V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 5.382.000 EUR wird über die Vertragslaufzeit erreicht. Der der tatsächliche Wert wird aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2899
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/10/2023