CPV-Code Hauptteil 45221100 Bauarbeiten für Brücken
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:
Voerde
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Los 2 OLA_3c im BA 2
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 19/01/2021Ende: 30/04/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 052-131809
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI47167
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 OLA_3c im BA 2
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 20/11/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Eiffage Infra-West GmbH
Ort: BOrken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 09/12/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45221100 Bauarbeiten für Brücken
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:
Voerde
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 OLA_3c im BA 2
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 19/01/2021Ende: 30/04/2025
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Eiffage Infra-West GmbH
Postanschrift: Postfach 1364
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Los 2: Doppelausleger Winkelmast (MKA 32_6)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die ARGE KIB 3c ist für den Umbau der OLA-Maßnahmen am Hp Voerde beauftragt. Die Planung ist bereits abgeschlossen. Im Gegensatz zur geschuldeten Vertragsleistung sollen anstatt der Leistungen an den Doppelauslegern am Flachmast, die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen an den Winkelmasten erfolgen. Für die Arbeiten sind entsprechende Bauflächen sowie Sperrpausen für diese Leistungen festgelegt. Die Beauftragung eines zusätzlichen AN's würde zu Behinderungen im Baufeld führen. Es besteht die Gefahr, dass alle erforderlichen Arbeiten nicht fristgerecht innerhalb der Sperrpausen durchgeführt werden und dies Auswirkungen auf den Betrieb hat.