CPV-Code Hauptteil 45221100 Bauarbeiten für Brücken
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45221100 Bauarbeiten für Brücken
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
KiB Bautechnik_3c im BA 2
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 19/01/2021Ende: 30/04/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 052-131809
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI47167
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
KiB Bautechnik_3c im BA 2
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 20/11/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Eiffage Infra-West GmbH
Postanschrift: Postfach 1364
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 09/12/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45221100 Bauarbeiten für Brücken
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45221100 Bauarbeiten für Brücken
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:
Wesel
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
KiB Bautechnik_3c im BA 2
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 19/01/2021Ende: 30/04/2025
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Eiffage Infra-West GmbH
Postanschrift: Postfach 1364
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Los 1 - Erstellung der vier Holmgeländer an der EÜ Dianastraße, der EÜ Ökotunnel, der EÜ Lohberger Entwässerungsgraben und der EÜ Prinzenstraße (MKA 35_21)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die ARGE KIB 3c ist für die Planung und den Bau der EÜ Dianastraße, der EÜ Ökotunnel, der EÜ Lohberger Entwässerungsgraben und der EÜ Prinzenstraße gemäß Haupt-LV beauftragt. Seitens des AN muss hier lediglich die zusätzliche Absturzsicherung vorgesehen werden. Die Absturzsicherung kann anhand der bestehenden Planung und Statiken erstellt werden. Zudem obliegt die Gewährleistung für die vier Bauwerke bereits dem AN. Ein Wechsel des AN's ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Der AN ist bereits mit den Leistungen zur Erstellung des gesamten Bauwerks beauftragt. Für die gesamte Inbetriebnahme der Bauwerke müssen die Holmgeländer durch den AN erstellt werden. Dies ist eine Auflage aus der Teil-Inbetriebnahme. Zudem würden aufgrund eines Wechsels des AN's zusätzliche Kosten für die Einrichtung von BE-Flächen oder die Vorhaltung von Geräten oder Personal resultieren. Der Wechsel des AN's wäre demnach mit Zusatzkosten sowie erhöhtem Aufwand verbunden.