637141-2022 - ErgebnisDeutschland-Bochum: Bau von Mehrzweck-Sportanlagen
OJ S 223/2022 18/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum
Postanschrift: Hans-Böckler-Straße 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZEK 2
E-Mail: VISUSubmission@bochum.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion
Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK2_2021_0037_VV_52
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45212220 Bau von Mehrzweck-Sportanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Totalunternehmerleistung für Planung und schlüsselfertige Modernisierung und Umbau des Lohrheidestadions
zu einem modernen Leichtathletikstadion einschl. des Neubaus einer Kampfbahn B und einer Trainingshalle.
Die Leistung umfasst die Generalplanung und die schlüsselfertige Erstellung einschl. aller erforderlichen
Bauleistungen. Das Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb., Darstellung der
Leistung durch Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45212221 Bauarbeiten für Sportplätze, 45212224 Bau von Stadien, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Loheidestadion Bochum
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Totalunternehmerleistung für Planung und schlüsselfertige Modernisierung und Umbau des Lohrheidestadions
zu einem modernen Leichtathletikstadion einschl. des Neubaus einer Kampfbahn B und einer Trainingshalle.
Die Leistung umfasst die Generalplanung und die schlüsselfertige Erstellung einschl. aller erforderlichen
Bauleistungen. Das Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb., Darstellung der
Leistung durch Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Architektur/Städtebau/Gestaltung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: TGA-Konzept, Nachhaltigkeit, Betriebskosten / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Freiraumgestaltung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 10
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 242-636783
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftrag Stufe 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Walter Hellmich GmbH
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDCH2
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird ausdrücklich auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und den unter I.3) abrufbaren Unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten
Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/11/2022