Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) plant die Einführung eines Notfallregisters (NFR) mit dem Ziel, für wissenschaftliche Untersuchungen in der Notfallmedizin und der notfallmedizinischen Versorgung belastbare, statistisch fundierte Aussagen zu erlangen. Der gesetzliche Auftrag des Vorhabens wird durch entsprechende Ergänzungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) geschaffen.
Dazu sollen in einem weitgehend automatisierten Verfahren entlang der gesamten Rettungskette von der Notrufannahme in den Integrierten Leitstellen (ILS) über den Einsatz des Rettungsdienstes bis zu den behandelnden Kliniken zu jedem Notfall umfassende Datensätze erfasst werden, die im Anschluss in anonymisierter Form für die Auswertung bereitgestellt werden. Die Kenntnis dieser Variablen und ihrer Zusammenhänge ist notwendig, um eine angemessene, zeitgemäße und für die Solidargemeinschaft wirtschaftlich tragbare Versorgung von Notfallpatienten sicherstellen zu können.
Der Beurteilungsmaßstab für diese Variablen muss deren Auswirkung auf den Notfallpatienten sein. Dessen professionelle Versorgung beginnt bei den ILS und geht über die Alarmierung bis hin zum Eintreffen des Rettungsdienstes und des Notarztes. Sie endet jedoch nicht mit der Einlieferung in die Notaufnahme, da Diagnose und Weiterbehandlung in der Regel im Krankenhaus erfolgen. Will man die Wirksamkeit, Effizienz und Sicherheit unterschiedlicher Maßnahmen und Entscheidungen entlang der Rettungskette sowie die Auswirkungen der notfall-medizinischen Versorgungsplanung auf den Patienten beurteilen, so erfordert dies eine Betrachtung medizinischer Daten über die präklinische Phase hinaus.
Die Zusammenführung von Daten aus der präklinischen Phase mit Daten aus den Krankenhäusern in einem NFR soll die erforderlichen wissenschaftlichen Untersuchungen in Notfallmedizin und notfallmedizinischer Versorgung ermöglichen.
Für die Umsetzung dieses Vorhabens plant das StMI den Aufbau eines IT-Systems, dem die Daten von ILS, Rettungsmitteln und Krankenhäusern über einheitliche Schnittstellen und direkte Netzanbindungen geliefert werden. Aufgabe des IT-Systems ist die Annahme und Anonymisierung der Daten, die Datenhaltung im NFR sowie die Bereitstellung von Methoden und Werkzeugen für ihre Auswertung.
Zur Nutzung des NFR berechtigt sind das StMI in seiner Funktion als oberste Rettungsdienstbehörde, die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) sowie die Ärztlichen Bezirksbeauftragten Rettungsdienst (ÄBRD) und der Ärztliche Landesbeauftragte Rettungsdienst (ÄLBRD), die meldepflichtigen Krankenhäuser und das Landesamt für Statistik. Auf Antrag und für wissenschaftliche Zwecke können auch öffentliche und nichtöffentliche dritte Stellen Auswertungen des Datenbestands des NFR nutzen.
Für den operativen Betrieb und die kontinuierliche Nutzung des NFR plant das StMI die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes.
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist die wissenschaftliche Begleitung des AG beim Aufbau des Datenbestands des NFR und Nutzung der Daten. Ebenfalls Aufgabe des wissenschaftlichen Dienstes ist der fachliche Betrieb der Anwendung NFR sowie der Datenannahmestelle. Der fachliche Betrieb umfasst insbesondere den First- und Second-Level-Support für die zur Auswertung der Ergebnisse des NFR berechtigten Nutzer und die Betreuung der Datenlieferanten.
Der Beschaffungsgegenstand „wissenschaftlicher Dienst“ umfasst also die wissenschaftliche Auswertung der erhobenen Daten und den fachlichen Betrieb mit den Teilen fachlicher Anwendungsbetrieb und technisch-organisatorischer Betrieb. Um einen reibungslosen Übergang von der Realisierungsphase des NFR in die Nutzungsphase zu gewährleisten, beginnen die Leistungen des wissenschaftlichen Dienstes bereits mit der Begleitung der Realisierung des IT-Systems NFR.