Gemäß Art. 32 Abs. 2 Buchst. c Richtlinie 2014/24/EU kann bei Lieferaufträgen auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zurückgegriffen wer-den, soweit dies unbedingt erforderlich ist, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftrag-geber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Fristen einzuhalten, die für die offenen oder die nichtoffenen Verfahren oder die Verhandlungsverfahren vor-geschrieben sind. Die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen auf keinen Fall dem öffentlichen Auftraggeber zuzuschreiben sein.
Die genannten Voraussetzungen treffen zu. Die Bayerische Polizei, vertreten durch die Beschaffungsstelle der Bayerischen Bereitschaftspolizei vergibt die Beschaffung von 1 Mio. Antigen – Schnelltests im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, gem. § 14 IV Nr. 3 VgV.
In Folge eines Ereignisses liegen zwingende Gründe vor, die dazu führen, dass die Einhaltung von vergaberechtlichen Mindestfristen nicht möglich ist. Das Ereignis war vom Auftraggeber nicht verschuldet noch vorhersehbar.
Ein für die Dringlichkeit ursächliches Ereignis ist gegeben.
Ursächliche Ereignisse i.S.d. § 14 IV Nr.3 VgV sind vor allem akute Gefahrensituatio-nen aufgrund von höherer Gewalt (Flut- Sturm-, Brand- und sonstige Katastrophen-schäden).
Bereits mit Schreiben des BMWi „zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammen-hang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2“ vom 19.03.2020 wurde unter ähnlichen Vor-zeichen die Annahme eines solchen Ereignisses festgestellt.
Ebenso wie Ende Februar 2020 ist ein sprunghafter Anstieg der Covid19- Infektionen und eine damit einhergehende (Über-)Belastung des Gesundheitssystems zu ver-zeichnen. Dies führt zu kurzfristigem Beschaffungsbedarf, bei dem aufgrund der be-stehenden Gefährdung fundamentaler Rechtsgüter, insbesondere Leben und Ge-sundheit, Aufträge zügig vergeben und ausgeführt werden müssen.
Die Bayerische Polizei muss gerade in Krisensituationen einsatzbereit sein um den öffentlichen Frieden und Sicherheit zu gewährleisten. Sie stellt das Rückgrat jedes Rechtsstaats dar.