Zusätzliche Angaben
Es dürfen keine Wettbewerbsteilnehmer bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, wie z.B. per Post (sog. schriftliches Angebot), Telefax und EMail etc. sind nicht zugelassen. Eine elektronische verschlüsselte Abgabe von Angeboten ist verpflichtend.
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang Ihres Angebotes ist der von der Vergabeplattform generierte Zeitstempel der Einreichung des Angebotes. Später eingehende Angebote sind gemäß VgV von der Wertung ausgeschlossen. Das Risiko der fristgerechten elektr. Übermittlung liegt beim Bewerber/Bieter.
Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich auf der verwendeten Vergabeplattform zu stellen und werden auch dort beantwortet.