Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verlängerung Personenunterführung (PU) mit Zugangsbauwerk am S-Bahnhof Neugraben
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45221243 Bau von Fußgängertunnels
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Verlängerung Personenunterführung am S-Bahnhof Neugraben in Hamburg um ca. 27m. Herstellung Stahlbetonvollrahmen außerhalb Bahndamm und Einschub sowie Anschluss an bestehendes Zugangsbauwerk. Lichte Breite 5,1 m und lichte Höhe 2,53 m. Ausgesteifter Baugrubenverbau mit 2 Gleishilfsbrücken und 2 Kabelhilfsbrücken. Rückbau 2 Fernbahn und 1 S-Bahngleis einschl. Weiche. Bauzeitliches Verschwenken Oberleitungsmast und Rück- sowie Neubau Lärmschutzwand. Sanierung vorhandene Personenunterführung. Höherlegung Kabelkabel mit temporärer Leitungsführung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45221240 Bauarbeiten für Tunnel
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die IBA Hamburg GmbH ist mit der Entwicklung des B-Plan-Gebietes NF 65 Vogelkamp in Hamburg-Neugraben beauftragt. Mit den Wohneinheiten für die herkömmliche Wohnbebauung sowie für die längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen entsteht hier bis 2026 ein Quartier für bis zu 5.000 Personen. Hierfür müssen infrastrukturelle Einrichtungen geschaffen werden. Zur besseren fußläufigen Anbindung des Gebietes an den Bahnhof Neugraben soll der vorhandene Fußgängertunnel um ca. 27 m barrierefrei nach Norden verlängert werden und somit einen nordwestlichen Zugang zum S-Bahnhof Hamburg-Neugraben schaffen. Derzeit verläuft der Zugang aus südlicher Richtung bis zum mittleren Bahnsteig und erschließt die Gleise 1-3. Der vorhandene Bestand soll erhalten bleiben und ist bei der Anbindung zu berücksichtigen. Die Tunnelverlängerung muss im laufenden Betrieb hergestellt werden, sodass die Aufrechterhaltung von Zuwegungen und Eisenbahnbetrieb – bis auf kurze Sperrpausen – gewährleistet sind.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 200-567781
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hiermit wird das Vergabeverfahren betreffend der Bekanntmachung vom 17.10.2022 Nr. 2022/S 200-567781 im TED gem. §17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A (EU) aufgehoben, da keine Angebote abgegeben wurden.Es wird ein neues Vergabeverfahren durchgeführt als Verhandlungsverfahren.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/11/2022