Zusätzliche Angaben
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam:
· elektronische Veröfentlichung der EU-weiten Vergaben
· elektonische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
· Annahme von Angeboten AUSSCHLIEßLICH auf ELEKTRONISCHEM Weg
(Es werden Angebote nur gewertet, wenn diese elektronisch eingereicht wurden)
Wir bitten dies dringend zu beachten.
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig unter der folgenden Adresse zur Verfügung:
Die Unterlagen sind ausschließlich auf der Vergabeplattform "Aumass" zu erhalten.
Bieterfragen werden bis 5 Werktage vor Angebotsöfnung beantwortet. Spätere Bieterfragen können nicht mehr beantwortet werden.