Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bezirkskliniken Mittelfranken, Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) des Bezirks Mittelfranken
Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Neurologie, Neurologische Rehabilitation, Geriatrische Rehabilitation und Maßregelvollzug)
Der Auftraggeber betreibt ein Ascom IP-DECT-System mit Personen-Notsingal-Funktionen mit grober und teils feiner Lokalisierung. Ziel ist die Erweiterung der Personen-Notsignal-Anlage (PNA) mit Ortungssendern zur Feinlokalisierung in versch. Gebäuden
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Hauptort der Ausführung:
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Bezirksklinikum Ansbach betreibt ein Ascom IP-DECT-System mit Personen-Notsingal-Funktionen mit grober und teils feiner Lokalisierung. Ziel ist die Erweiterung der Personen-Notsignal-Anlage (PNA) mit Ortungssendern zur Feinlokalisierung für die Gebäude 1/2, 3 und 4/5. Aufgrund der bestehenden Ascom DECT- und Alarmserver-Infrastruktur ist die Erweiterung zwingend mit dem Fabrikat Ascom auszuführen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es ist für den Leistungsbeginn, bedingt durch die Vergabeplattform, zwingend ein Termin anzugeben. Dieser ist unverbindlich für den 01.11.2022 vorgesehen, das geplante Ende der Maßnahme ist für den 30.06.2022 vorgesehen. Nach Zuschlagserteilung wird im Zuge der Werksausführungsplanung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein verbindlicher Bauzeitenplan erstellt, welcher die verpflichtenden Leistungsfristen beinhaltet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 194-547149
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern