638211-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück
OJ S 187/2025 30/09/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
E-Mailvergabe@Lkos.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück
BeschreibungErstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück
Kennung des Verfahrensc143348d-56e5-44d0-b4c3-2c95dfcfcef5
Interne KennungLKOS 2025 - 048
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationengrds. gesamtes Kreisgebiet
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTNQC0U7B# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 07.04.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück
BeschreibungDie Bedeutung intakter Moorkomplexe als Kohlenstoffspeicher im Sinne des Klimaschutzes wird zunehmend als gesellschaftsbedeutende Ökosystemdienstleistung verstanden. Stand in der Vergangenheit in den Mooren bei Renaturierungs- und Wiedervernässungsprojekten vorrangig der Naturschutz als Ziel im Vordergrund, werden derzeit die Klimaschutzpotentiale der Moore als Ziel für derartige Projekte vorangestellt. Fragen des Klimaschutzes und zum Erhalt der Biodiversität weisen insb. in den Mooren eine große Synergie auf; beide Ziele lassen sich mit entsprechenden Maßnahmen vielfach gut miteinander vereinbaren. Aufgrund der menschlichen Nutzung der Moore (Entwässerung und landwirtschaftliche Nutzung sowie Abtorfung etc.) haben sich die Funktionen der Moore und damit auch die Verbreitung der organischen Böden verändert. Viele natürliche Moorkomplexe sind ob des menschlichen Einflusses nicht mehr vorhanden, sodass eine Gebietsabgrenzung der Moore und der hiermit verbundenen Funktionen im Sinne des Natur- und Klimaschutzes ohne aktuelle Datensätze schwierig abzubilden ist. Das Bundesland Niedersachsen ist das moorreichste Bundesland. Die hier vorkommenden Moorkomplexe, insb. Hochmoore, haben insofern eine besondere Bedeutung für den Klimaschutz, als dass sie natürlicherweise als Kohlenstoffspeicher fungieren und ggfls. Potentiale als Kohlenstoffsenken aufweisen, wenn es sich um wachsende Moorkomplexe handelt. Ob dieser gesellschaftlichen Bedeutung bestehen seit längerer Zeit Moorschutzbestrebungen des Landes Niedersachsen. Um die Klimaschutz- und Naturschutzpotentiale der Moore fassen und entsprechende praktische Maßnahmen in den Mooren umsetzen sowie alternative Nutzungsformen anstelle einer vielfach anzutreffenden ackerbaulichen Flächennutzung auf Moorböden diskutieren zu können, ist es wie bereits oben dargelegt, essentiell ihre aktuelle Verbreitung und ihren aktuellen Zustand zu kennen. Die Potentialstudie "Moore Niedersachsens" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird in den Moorgebieten bestehende Potentiale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie Potentiale für derartige Maßnahmen und zum Erhalt des Kohlenstoffspeichers in den Mooren herausarbeiten. Hierbei greift das Land auf eine geoinformationssystemgestütze Analyse zurück, eine Geländearbeit mittels stratigraphischer Erhebungen erfolgt nicht. Weiterhin erarbeitet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Überarbeitung der Moorkarte Niedersachsens für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Landkreis Osnabrück finden sich großflächige Moorkomplexe. Insgesamt weist der Landkreis Osnabrück nach dem Mooris 10.411 ha Moore aus. Die hier vorkommenden Moorgebiete bedingen insofern eine besondere Verantwortung in Fragen des Klimaschutzes. Die vorhandenen Daten über die Verbreitung organischer Böden im Landkreis Osnabrück stammen vorwiegend aus den 1960er und 1970er Jahren. Auf Basis dieser Daten lässt sich die aktuelle Verbreitung und der Zustand der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück nicht ableiten, sodass keine belastbaren Aussagen zu Klimaschutzpotentialen der Moore im Landkreis Osnabrück getroffen werden können. Auch die zuvor dargelegten aktuellen Arbeiten des Landes Niedersachsen eignen sich bspw. aufgrund fehlender Geländearbeiten und eines zu großen Untersuchungsmaßstabes nicht als belastbare Grundlage für eine kommunale Planung. Gleichwohl besteht sowohl seitens der Kreisverwaltung als auch seitens des Kreispolitik Einigkeit darin, dass es zur weiteren Unterstützung des Klimaschutzes Engagement für Wiedervernässungs- oder Renaturierungsprojekte in den Mooren des Landkreises Osnabrück bedarf, hierzu aber derzeit eine belastbare Planungsgrundlage fehlt. In der Sitzung des Kreistages vom 10.03.2025 wurde die Verwaltung daher beauftragt, ein Moorkataster für den Landkreis Osnabrück erarbeiten zu lassen. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Moorkatasters wird hiermit ausgeschrieben. Das zu erarbeitende Moorkataster für den Landkreis Osnabrück verfolgt folgende Ziele: 1. Erfassung des Status quo der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück (Hoch- u. Nieder-moor) 2. Ermittlung des gebietsspezifischen Klima- und Naturschutzpotentials 3. Bewertung der identifizierten Moorstandorte im Hinblick auf ihre Eignung zur Wiedervernäs-sung sowie für alternative Landnutzungsformen (Aufzeigen von Nutzungsoptionen zur THG-Reduktion und Wiedervernässung) und deren Umsetzbarkeit 4. Erarbeitung einer Prioritätenliste zur Vorbereitung von Entscheidungsprozessen Die Leistungen sind bis zum 31.12.2026 durchzuführen.
Interne KennungLKOS 2025 - 048
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationengrds. gesamtes Kreisgebiet
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungAngebotspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErfahrung zu Moorkatastern
BeschreibungErfahrung zu Moorkatastern
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErfahrung zu stratigraphischen Untersuchungen
BeschreibungErfahrung zu stratigraphischen Untersuchungen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErfahrung zu GIS-Projekten
BeschreibungErfahrung zu GIS-Projekten
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungÖffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHofer & Pautz GbR Ingenieurgesellschaft für Ökologie Umweltschutz und Landschaftsplanung
Angebot
Kennung des Angebots1 - 26812
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungÖffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungÖffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelHofer & Pautz GbR Ingenieurgesellschaft für Ökologie Umweltschutz und Landschaftsplanung, 48341 Altenberge
Datum des Vertragsabschlusses29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungÖffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungÖffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummert:05415011100
PostanschriftAm Schölerberg 1
StadtOsnabrück
Postleitzahl49082
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@Lkos.de
Telefon+49 541501-1100
Fax+49 541501-61100
Internetadressehttps://www.landkreis-osnabrueck.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungHofer & Pautz GbR Ingenieurgesellschaft für Ökologie Umweltschutz und Landschaftsplanung
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 124419426
PostanschriftBuchenallee 18
StadtAltenberge
Postleitzahl48341
Land, Gliederung (NUTS)Steinfurt (DEA37)
LandDeutschland
E-Mailinfo@hofer-pautz.de
Telefon025059377840
Fax0250593778484
Internetadressehttp://www.hofer-pautz.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung61941e56-64b8-433a-b151-58f0fa737cee  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/09/2025 11:28:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung638211-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe187/2025
Datum der Veröffentlichung30/09/2025