Zusätzliche Angaben
Zu dieser Ausschreibung wurde im ABl./S S89 vom 08.05.2023 (
2023/S 089-270706) eine Vorinformation veröffentlicht.
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1):
- der Auftraggeber wird nach Maßgabe von § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes vor der Zuschlagserteilung an den ermittelten Bestbieter bei der Registerbehörde abfragen, ob zum Bieter im Wettbewerbsregister Eintragungen gespeichert sind. Unabhängig davon behält sie sich vor, vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anzufordern.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
- gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (ausgefüllt) mit Anlagen,
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
- besondere Vertragsbedingungen,
- Urkalkulation (gesondert schriftlich vorzulegen!).
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse angefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter diese Adresse zum Download bereit und werden weder postalisch noch per Mail zugeschickt.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die über die folgende elektronische Adresse abgerufen werden können:
https://www.subreport.de/E58474174. Hierzu empfiehlt der Auftraggeber, dass der Bieter sich auf der o.g. Vergabeplattform registriert. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Bieter im Verfahren Nachricht über mögliche Bieterfragen und die Antworten der Vergabestelle bekommt.
Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.