638336-2022 - ErgebnisDeutschland-Hameln: Planungsleistungen im Bauwesen
OJ S 223/2022 18/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
Postanschrift: Fischbeker Landstraße 100
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Markus Wöhner
E-Mail: m.woehner@ab-wl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://abwasserbetriebe-weserbergland.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Anstalt des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau Schlammentwässerung Kläranlage Hameln
Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2022-0051
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (Verfahrens- und Maschinentechnik / ESMR-Technik)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Hauptort der Ausführung: Hameln
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Abwasserbetriebe Weserbergland AöR (ABW) sind für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und -reinigung im Stadtgebiet der Stadt Hameln (ca. 57.000 Einwohner) und der einleitenden Nachbargemeinde Flecken Aerzen, Flecken Coppenbrügge (4 Ortsteile) und der Gemeinde Emmerthal (2 Ortsteile) zuständig.Das Abwasser wird auf der 200.000 EW großen Kläranlage Hameln behandelt, welche im Durchschnittmit 150.000 EWG belastet ist. Der Abwassertransport erfolgt über ein rund 480 km langes Kanalnetz, 40 Abwasserpumpwerke, sowie zahlreiche Sonderbauwerke.
Für die Schlammbehandlung stehen derzeit 1 Vorklärbecken, 2 Siebbandpressen, 2 Faultürme mit jeweils 4000 m³ Fassungsvermögen, 2 Nacheindicker, 2 Kammerfilterpressen und 1 Filtratwasser-speicher zur Verfügung.Das erzeugte Klärgas wird hauptsächlich über 3 Blockheizkraftwerke zur Energieerzeugung genutzt und als Heizgas verwendet.
Um den rechtlichen Anforderungen der Klärschlamm-, der Dünge- und der Düngemittelverordnung gerecht zu werden und als Gesellschafter der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) sollder Klärschlamm künftig über eine geplante Monoverbrennungsanlage thermisch vorbehandelt werden. Die geforderte Phosphorrückgewinnung soll anschließend aus der Klärschlammasche erfolgen. Aktuell wird der Klärschlamm zu 100 % landwirtschaftlich verwertet.
Im Rahmen eines in 2017 erstellten Klärschlammentsorgungskonzeptes (PFI) wurden verschiedene Entwässerungsverfahren miteinander verglichen. Im Ergebnis waren Zentrifugen die optimalen Aggregate für die mech. Entwässerung, um mindestens einen TS-Gehalt von 24 % sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der rechtlichen Gegebenheiten und aus wirtschaftlichen Gründen soll die vorhandene Schlammentwässerung erneuert werden. Dafür steht auf dem Gelände der KA ein freies Baufeld in unmittelbarer Nähe zu den Nacheindickern zur Verfügung und es wurde in dem Bereich 2021 eine neue Zuwegung zum Gelände für diesen Bereich geschaffen. Somit kann die vorhandene Schlammentwässerung bis zum Umschluss an die neue Anlage in Betrieb bleiben.
Die Fertigstellung der neuen Anlage ist für 2024 geplant und umfasst folgende Komponenten:Schlammentwässerungsgebäude, Verfahrens- und Maschinentechnik, EMSR-Technik, Dosieranlage für Flockungshilfsmittel, KS-Lager für mind. 5 Tage und eine Waagereinrichtung. Beim Bau des Gebäudes ist der Einsatz erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung zu berücksichtigen, sowie eine energieeffiziente Beheizung des Gebäudes (ggf. durch den Einsatz einer Wärmepumpe oder Wärmetauschern im Ablauf der Nachklärung oder im Bereich der Nacheindicker). Zur Sicherstellung der elektrischen Leistung und zur Erweiterung der energetischen Infrastruktur ist die Errichtung einer neuen Mittelspannungsanlage notwendig.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams - Projektspezifisches Organigramm, Darstellungdes geplanten Kapazitätseinsatzes in den einzelnen Projektphasen inkl. Sicherstellung der vor Ort Präsenz / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams - Darstellung des Konzepts zur Abwicklung und Zeitplan inkl. Berücksichtigung BIM-Ansatz / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams - Persönliche Vorstellung des Projektleiters mit persönlichen Referenzen / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Berufliche Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektteam - Erfahrung mit öffentlichen Bauherren (inkl. Erfahrung mit Umgang mit Fördermitteln) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektteam - Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und Projektsituationen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektteam - Erfahrung mit der Sicherstellung der Kosten- und Terminziele / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es wird eine Förderung mit Mitteln der Europäischen Union angestrebt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 130-369368
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PFI Planungsgemeinschaft GmbH & Co. KG
Postanschrift: Karl-Imhoff-Weg 4
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
E-Mail: info@pfi.de
Telefon: +49 511358510
Fax: +49 5113585143
Internet-Adresse: https://www.pfi.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,- §135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,- § 160
Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/11/2022