Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand des Loses 1 'Maßnahmenraum MR GI_1' ist die Fortführung der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung im Regierungsbezirk Gießen in den Teilbereichen Schlechtenwegen, Schlitz und Schwalmtal. Innerhalb des Wasserrahmenrichtlinien-Maßnahmenraums (WRRL-MR) hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen in den Fachbereichen Grundwasser sowie Erosionsschutz zu erbringen. Zielsetzung der Grundwasserberatung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Im MR GI_1 sind 18 Leitbetriebe (LB) zu beraten. Mit Vergabe der Beratungsleistung wird dem künftigen Auftragnehmer auferlegt, innerhalb eines Jahres (bis 31.12.2022) bzw. bei neuen Auftragnehmern innerhalb von 1 ½ Jahren (bis 30.06.2023) dem zuständigen Auftraggeber ein Umsetzungskonzept zur Zustimmung vorzulegen. In dem Konzept ist darzustellen, ob und welche Veränderung der Gesamtzahl bzw. der Verteilung der Betriebstypen erforderlich ist. Gleichzeitig sind Vorschläge zur Umsetzung von notwendigen Reduzierungen bzw. Akquirierungen der LB bis 2027 mit dem jährlich geplanten Fortschritt darzustellen. Das Stundenkontingent für die Beratung der Leitbetriebe ist mit 15 Stunden je Kalenderjahr und Betrieb als maximale Vorgabe vorgesehen. Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht und Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Zudem sind Einzelbetriebe zu beraten (Einzel- und Gruppenberatungen). Die Anzahl ist vom Gemarkungstyp abhängig. Zielsetzung der Erosionsschutzberatung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen, die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie sowie die Erhöhung der Anzahl an Erosionsschutzmaßnahmen. Alle Beratungstätigkeiten zum P-/Erosionsschutz sind über ein vorgegebenes Teilbudget abzurechnen. Im Teilbudget der P-/Erosionsschutzberatung ist keine exakte Begrenzung des Stundenkontingents für die einzelnen Beratungsfelder vorgesehen. Die Umsetzung der Beratung ist jährlich im Jahresbericht (zum 01.06. des Folgejahres; erstmalig am 01.06.2023/ letztmalig 01.06.25, bei jährlicher Verlängerung des Vertrags bis maximal 01.06.2028) und im Nachweisprotokoll zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Nährstoffanalysen sind per CSV-Datei für die geforderten Parameter zu übermitteln.