63858-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Briefpostdienste – Ausschreibung WBN 2025
OJ S 21/2025 30/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKommWis GmbH
E-Mailvergabe@kommwis.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAusschreibung WBN 2025
BeschreibungDie Vergabe wird im Sinne des § 99 GWB für die Mitgliedsverwaltungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Landkreistages Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie betrifft die Unterstützung der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen im Landesgebiet Rheinland-Pfalz. Es wird ein Rahmenvertrag zur Erbringung dieser Dienstleistung ausgeschrieben, da der bisherige Rahmenvertrag zum 17.02.2025 ausläuft. Die Dienstleistung beinhaltet vorrangig die in dem genannten Vertragszeitraum durchzuführende Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bundestagswahl sowie für die voraussichtlich gleichzeitig mit der Europawahl stattfindenden Kommunalwahlen und Bürgerentscheide und sonstige unterjährige Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Der Leistungszeitraum besteht aus 48 Monaten Grundlaufzeit und der Option für die zweimalige Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 12 weitere Monate. Es wird eine verbindliche Mindestabnahmemenge i. H. v. 190.000 Wahlbenachrichtigungen für einen zeitlichen Rahmen von vier Jahren zugesichert. Für LOS 1 beträgt die Mindestabnahmemenge 170.000 Wahlbenachrichtigungen und für LOS 2 20.000 Wahlbenachrichtigungen.
Kennung des Verfahrens957e3857-b5a9-4cb3-8d56-37c456217237
Vorherige Bekanntmachung33513-2025
Interne Kennung007
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensDie Frist für den Eingang der Angebote wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 25 Tage festgelegt, da der bisherige Rahmenvertrag Mitte Februar 2025 ausläuft. Die BNetzA hat erst am 11.12.2024 die Entscheidung zur Genehmigung vorgelegten Entgelte und Entgeltermäßigungen antragsgemäß bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig angeordnet. U. a. hing hiervon die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes ab. Aufgrund der Weihnachtszeit, des Jahreswechsels und der sich anschließenden Ferienzeiten in den Bundesländern bis 07.01.2025 ist die Bekanntmachung am 15.01.2025 vorgesehen, um einen möglichst fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBeförderung und Zustellung im gesamten Landesgebiet von Rheinland-Pfalz
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.11 268 500,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP6YYPYBX0 Die Termine und Fristen im Vergabeverfahren werden wie folgt angepasst (vgl. Dokument "WBN_2025_Anpassung_Terminrahmen_20250128"): 1. Übermittlung der Bieterfragen bis spätestens Freitag, 31.01.2025 - 12:00 Uhr 2. Beantwortung der Bieterfragen bis spätestens (vgl. § 20 Abs. 3 Nr.1 VgV): Dienstag, 04.02.2025 3. Ende der Angebotsfrist, § 15 Abs. 3 VgV (Termin zur Abgabe der Angebote): Montag, 10.02.2025 - 23:59 Uhr 4. Beginn der Prüfung der Angebote: Dienstag, 11.02.2025 5. Interne Vergabeentscheidung und Vorab-Information der nicht berücksichtigten BIETER, § 134 Abs.1 und 2 GWB: Montag, 17.02.2025 6. Zuschlagserteilung an den BIETER mit dem wirtschaftlichsten Angebot, § 58 VgV i. V. m. § 127 GWB: Freitag, 28.02.2025 7. Ende der Bindefrist: Dienstag, 04.03.2025 8. Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union (vgl. § 39 VgV): Spätestens bis Sonntag, 30.03.2025
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
KorruptionDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
BetrugsbekämpfungDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
ZahlungsunfähigkeitDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Die geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Entrichtung von SteuernDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDie geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 GWB und § 124 GWB (Ziffer 3.1.2.1 bis 3.1.2.4) im Dokument "Feststellung der Bietereignung" bzw. die Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB (Ziffer 3.1.2.5) werden vom BIETER abgefragt.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFlächenwahlen
BeschreibungDie Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 1 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden landesweiten Wahlen sowie für zeitgleich stattfindende sonstige Wahlen und Entscheide, sofern diese aufgrund einer Landesverordnung gleichzeitig zu den landesweiten Wahlen durchgeführt werden. Von LOS 1 sind insofern z. B. Bürgerentscheide umfasst, die voraussichtlich gleichzeitig mit den stattfindenden Kommunalwahlen durchgeführt werden. Im genannten Vertragszeitraum werden voraussichtlich folgende Wahlen zu LOS 1 stattfinden: 1) Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (und ggf. Bürgerentscheide) Frühjahr 2026; 2) Bundestagswahl im Jahr 2029; 3) Voraussichtlich gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen (und ggfs. Bürgerentscheide) mit der Europawahl im Jahr 2029 Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 2 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden unterjährigen Wahlen wie bspw. Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Unterjährige Wahlen können je nach Bedarf beauftragt werden.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBeförderung und Zustellung im gesamten Landesgebiet von Rheinland-Pfalz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Mindestvertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Vertragslaufzeit kann zweimal um jeweils 12 weitere Monate durch den Auftraggeber einseitig verlängert werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.8 724 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung33513-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungPrüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung i. S. d. § 44 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsAktueller Handelsregisterauszug als Drittbescheinigung Vom Bieter ist ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. ein Nachweis der erlaubten Berufsausübung einzureichen. Als solcher Nachweis wird ein aktueller Handelsregisterauszug als Drittbescheinigung anerkannt. Aktuell ist der Handelsregisterauszug, wenn er nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist ist. Es genügt die Ablichtung der Drittbescheinigung. Gleichwertige Registerauszüge aus dem EU-Ausland sind ebenso zulässig. Kann eine Drittbescheinigung nicht wie gefordert, z. B. als ein Registereintrag, vorgewiesen werden, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Vom Bieter ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB einzureichen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen des Bieters i. S. d. § 125 GWB sind auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen zum Angebot darzulegen und nachzuweisen. Eigenerklärung zum SchwarzArbG, AEntG, MiLoG und AufenthG Vom Bieter ist mit dem Angebot die Eigenerklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) und § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einzureichen. Nachweis über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur Vom Bieter wird zudem ein aktueller Nachweis über die Eintragung in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 PostG verlangt. Postdienstleistungen dürfen gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 PostG nur von Anbietern erbracht werden, die in das Anbieterverzeichnis eingetragen sind. Diesbezüglich gelten die Übergangsbestimmungen gem. § 112 PostG. Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass keine Rücknahme bzw. kein Widerruf der Eintragung i. S. v. § 4 Abs. 3, 5 PostG erfolgt ist. Nähere Informationen hierzu sind im Dokument "Feststellung der Bietereignung" enthalten.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungPrüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit i. S. d. § 45 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuelle Bescheinigung einer Bank Vom Bieter wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine aktuelle Bescheinigung einer Bank mit Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Bonität (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten) als Drittbescheinigung verlangt. Aktuell ist die Bescheinigung der Bank, wenn sie nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist ist. Es genügt die Ablichtung der Drittbescheinigung. Die Drittbescheinigung kann bis zum Zuschlag nachgereicht werden, wenn zur Angebotsabgabe eine Bescheinigung der Bank darüber beigefügt wird, dass sich die Erstellung der Drittbescheinigung bis dahin verzögert. Betriebshaftpflichtversicherung Vom Bieter wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung verlangt mit der unten stehenden jeweiligen Mindestdeckung für LOS 1 bzw. LOS 2; ersatzweise (vom Bieter zu begründen) eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter bestehen wird. Bei LOS 1 soll die Mindestdeckung der Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden 1.000.000 Euro pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) und für Personen- und Sachschäden 3.000.000 Euro pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) nachgewiesen werden, bei LOS 2 soll die Mindestdeckung der Betriebshaftpflichtversicherung 150.000 Euro pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) nachgewiesen werden. Es genügt die Ablichtung der Drittbescheinigung. Jahresumsatz im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes Vom Bieter wird eine Darstellung des Jahresumsatzes im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) bzw. aus Bereichen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) in Euro (Netto) erwartet. Dafür wird sowohl für LOS 1 als auch für LOS 2 ein Mittelwert aus den drei angegebenen Jahresumsätzen ermittelt. Bei LOS 1 muss der Mittelwert mindestens dem doppelten Wert der Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer landesweiten Wahl in Rheinland-Pfalz entsprechen. Die Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer landesweiten Wahl hat einen geschätzten Wert von 2.181.000 Euro, so dass der Mittelwert bei etwa 4.362.000 Euro liegen muss, wobei eine Abweichung von 10 % zulässig ist. Bei LOS 2 muss der Mittelwert mindestens dem doppelten Wert der Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer unterjährigen Wahl in Mainz, der einwohnerstärksten Stadt in Rheinland-Pfalz, mit etwa 150.000 wahlberechtigten Personen entsprechen. Die Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer unterjährigen Wahl in Mainz hat einen geschätzten Wert von etwa 109.050 Euro, so dass der Mittelwert bei etwa 218.100 Euro liegen muss, wobei eine Abweichung von 10 % zulässig ist. Sofern für beide Lose ein Angebot abgegeben wird, ist die Angabe zu LOS 1 zur Abgabe des Angebotes für beide Lose ausreichend. Nähere Informationen hierzu sind im Dokument "Feststellung der Bietereignung" enthalten.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungPrüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit i. S. d. § 46 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzangaben Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Bieter eine Darstellung bzw. die Angabe von Referenzen der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) verlangt, die sich auf erfolgreich laufende oder abgeschlossene vergleichbare Leistungen bzw. Projekte im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) zu LOS 1 und LOS 2 beziehen. Bei LOS 1 wird die Angabe und Darstellung von mindestens einer und maximal drei Beförderungs- und Zustellleistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) verlangt, die sich auf erfolgreich abgeschlossene oder laufende vergleichbare Leistungen bzw. Projekte beziehen. Als erfolgreich abgeschlossen gelten Projekte, bei denen die Zustellung fristgerecht bzw. termingerecht erfolgt ist. Als vergleichbare Beförderungs- und Zustellleistung gilt die projektbezogene und flächendeckende Zustellung von ca. 1 - 3 Millionen Sendungen zu einem bestimmten Termin auf einem Gebiet, dessen Flächengröße mindestens vergleichbar mit der Fläche von Rheinland-Pfalz (ca. 20.000 km²) ist, wobei im Hinblick auf die Fläche eine Abweichung nach unten von 25 % toleriert wird. Bei LOS 2 wird die Angabe und Darstellung von mindestens einer und maximal drei Beförderungs- und Zustellleistung der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) verlangt, die sich auf erfolgreich abgeschlossene oder laufende vergleichbare Leistungen bzw. Projekte beziehen. Als vergleichbare Beförderungs- und Zustellleistungen gilt die projektbezogene und flächendeckende Zustellung von ca. 150.000 Sendungen zu einem bestimmten Termin. Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes und des relevanten Zustellgebietes Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Bieter eine Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) der Jahre 2023, 2024 und zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Ausschreibung erwartet. Vom Bieter wird eine Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) für das relevante Zustellungsgebiet, das Bundesland Rheinland-Pfalz, der Jahre 2023, 2024 und zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Ausschreibung erwartet. Qualitätsmanagement Der Bieter legt einen Nachweis eines im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes aufgesetzten Qualitätsmanagements vor. Anerkannt wird die Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 - Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig) im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Umweltmanagement Mit der Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen sind aufgrund der erforderlichen Transportmaßnahmen erhöhte Umweltauswirkungen verbunden. Der Auftragnehmer wendet Umweltmanagementmaßnahmen i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV während der Auftragsausführung an. Die Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen kann durch einen gültigen Nachweis belegt werden, der von unabhängiger Stelle ausgestellt wurde. Gültig ist der Nachweis, wenn er mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraumes wirksam ist. Ein solcher geeigneter Nachweis über die Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen kann z.B. durch ein Zertifikat über ein Umweltmanagementsystem basierend auf EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), Art. 52 Abs. 3 der Richtlinie 2004/17/EG, oder anderen europäischen oder internationalen Normen wie der DIN EN ISO 14001 erbracht werden. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Nähere Informationen hierzu sind im Dokument "Feststellung der Bietereignung" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungIm Folgenden werden die Bewertungskriterien B1-B12 mit ihren jeweiligen maximal erreichbaren Leistungspunkten (LP) aufgeführt. Nähere Informationen hierzu enthalten die Dokumente der Leistungsbeschreibung und des Kriterienkataloges. B1: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zum Umgang mit der geforderten Vorausverfügung gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.6 dar. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B2: Das Preisblatt enthält die Position "Kosten für die Rücksendung einer Wahlbenachrichtigung bei Nichtzustellbarkeit (mit Vorausverfügung)". Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zur Empfängerrecherche gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.6 dar. Die Darstellung findet mit bis zu 30 LP Eingang in die Bewertung. B3: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zum Eskalationsmanagement gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.7 dar. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B4: Der BIETER stellt mindestens ein Mitarbeiterprofil für den Projektleiter und mindestens ein separates Mitarbeiterprofil zu seinem Stellvertreter zur Verfügung und gewährleistet, dass die Anforderungen in Ziffer 1.9 von diesen Mitarbeitern erfüllt werden. Die Darstellung findet mit bis zu 30 LP Eingang in die Bewertung. B5: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt sein Logistik- und Transportkonzept zur Sicherstellung der Anforderungen in Ziffer 1.10 dar. Der BIETER gewährleistet, dass er über genügend Ressourcen gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.10 verfügt, um die fristgerechte Durchführung der Zustellung im gesamten Landesgebiet Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Im Konzept des BIETERS wird ein flächendeckendes Beförderungs- und Zustellungssystem dargestellt, in dem geregelt ist wie die Beförderung und Zustellung im gesamten Landesgebiet - auch in abgelegenen ländlichen Regionen - fristgerecht sichergestellt wird. Der BIETER beschreibt sein Logistik- und Transportkonzept und gibt in diesem Zusammenhang die Anzahl und die Standorte der Verteilzentren im für die Ausschreibung relevanten Gebiet an. Daneben stellt er dar wie viele Sendungen in den Verteilzentren durchschnittlich abgewickelt werden. Der BIETER geht auf sämtliche Schritte im Beförderungs- und Zustellprozess ein (Abholung/Einlieferung, Bearbeitung, Sortierung, Erfassung, Beförderung bis hin zur Zustellung). Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B6: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt sein Konzept zu getroffenen Vorkehrungen zur Sicherstellung der fristgerechten, sicheren und reibungslosen Zustellung der Sendungen in Notfall-Situationen gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.10 dar. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B7: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt seine Vorgehensweise dar, nach der glaubhaft überprüft werden kann, ob die Zustellung fristgerecht gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.10 erfolgt ist. Die Darstellung findet mit bis zu 70 LP Eingang in die Bewertung. B8: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt sein Konzept im Rahmen des Qualitätsmanagements gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.11 dar. Sofern andere Unternehmen bei der Leistungserbringung beteiligt werden, werden die Schnittstellen zu diesen dargestellt. Der BIETER zeichnet ein vollständiges Bild der an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen und erläutert wie Reibungs- und Qualitätsverluste vermieden werden. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B9: Der BIETER stellt dar, dass er über genügend Personal verfügt, um die Beförderung und Zustellung im gesamten Landesgebiet - auch in abgelegenen ländlichen Regionen - fristgerecht durchzuführen und die Anforderungen in Ziffer 1.12 erfüllt. In der Darstellung ist zusätzlich auf die Auswahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und ihre Kompetenzen einzugehen. Ebenso soll auf die Anforderungen eingegangen werden, die an die Mitarbeiter gestellt werden. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B10: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zur Einhaltung und Sicherstellung der Laufzeitvorgabe gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.13 dar. Der BIETER informiert, ob eine Zustellung an allen Werktagen (Montag bis Samstag) erfolgt. Sollte die Zustellung nicht durchgängig von Montag bis Samstag erfolgen, geht der BIETER darauf ein, wie die Einhaltung der verbindlichen Laufzeitvorgabe sichergestellt wird. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B11: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zur Nachhaltigkeit gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.15 dar. Die Darstellung darf zwei DIN A4 Seiten Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B12: Der BIETER beschreibt die jeweiligen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen, die er zum Schutz der Daten und des Briefgeheimnisses im Rahmen der Leistungserbringung gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.16 ergreift. Die Beschreibung enthält Angaben dazu, wie und wie oft die Mitarbeiter unterwiesen bzw. auf die Einhaltung des Datenschutzes und des Briefgeheimnisses verpflichtet werden. Diese Angaben sind auch im Hinblick auf die mögliche Beteiligung von weiteren Unternehmen zur Leistungserbringung zu machen. Die Darstellung findet mit bis zu 70 LP Eingang in die Bewertung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungFiktiver Gesamtpreis
BeschreibungDer fiktive Gesamtpreis setzt sich zusammen aus der Summe der Einzelpositionen (1. - 3.) multipliziert mit einer fiktiven Sendungsmenge. Für LOS 1 beträgt die fiktive Sendungsmenge 3.000.000 EUR und für LOS 2 beträgt die fiktive Sendungsmenge 580.000 EUR. Zu den Einzelpositionen gehören: 1. Abholung und Transport der Wahlbenachrichtigungen 2. Vorbereitungshandlungen wie z.B. Vorsortierung 3. Portokosten 4. Rücksendung von Wahlbenachrichtigungen bei Nichtzustellbarkeit (mit Vorausverfügung)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/01/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYPYBX0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYPYBX0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYPYBX0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote10/02/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss22 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin11/02/2025 00:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsKommWis GmbH, Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz
Eröffnungstermin — BeschreibungFrau Dorothee Natalello Herr Quoc-Binh Duong Frau Nadine Trinschek Herr David Fallscheer Herr Philipp Wagner Herr Hans-Jürgen Eckert
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist schriftlich an die folgende Adresse zu richten und unverzüglich zu begründen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Um Ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, beachten Sie bitte insbesondere die nachfolgenden Rügevorgaben und Antragsfristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AUFTRAGGEBER nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AUFTRAGGEBER gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AUFTRAGGEBER gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AUFTRAGGEBERS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Nachprüfungsantrags Kosten anfallen können, die vom Antragsteller zu tragen sind, sofern der Antrag keinen Erfolg hat.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKommWis GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKommWis GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelUnterjährige Wahlen
BeschreibungDie Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 1 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden landesweiten Wahlen sowie für zeitgleich stattfindende sonstige Wahlen und Entscheide, sofern diese aufgrund einer Landesverordnung gleichzeitig zu den landesweiten Wahlen durchgeführt werden. Von LOS 1 sind insofern z. B. Bürgerentscheide umfasst, die voraussichtlich gleichzeitig mit den stattfindenden Kommunalwahlen durchgeführt werden. Im genannten Vertragszeitraum werden voraussichtlich folgende Wahlen zu LOS 1 stattfinden: 1) Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (und ggf. Bürgerentscheide) Frühjahr 2026; 2) Bundestagswahl im Jahr 2029; 3) Voraussichtlich gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen (und ggfs. Bürgerentscheide) mit der Europawahl im Jahr 2029 Die Beförderung und Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz zu LOS 2 betrifft die im genannten Vertragszeitraum voraussichtlich durchzuführenden unterjährigen Wahlen wie bspw. Personenwahlen, Bürgerentscheide und die Wahl der Beiräte für Migration und Integration etc. Unterjährige Wahlen können je nach Bedarf beauftragt werden.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBeförderung und Zustellung im gesamten Landesgebiet von Rheinland-Pfalz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Mindestvertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Vertragslaufzeit kann zweimal um jeweils 12 weitere Monate durch den Auftraggeber einseitig verlängert werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 544 500,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung33513-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungPrüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung i. S. d. § 44 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsAktueller Handelsregisterauszug als Drittbescheinigung Vom Bieter ist ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. ein Nachweis der erlaubten Berufsausübung einzureichen. Als solcher Nachweis wird ein aktueller Handelsregisterauszug als Drittbescheinigung anerkannt. Aktuell ist der Handelsregisterauszug, wenn er nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist ist. Es genügt die Ablichtung der Drittbescheinigung. Gleichwertige Registerauszüge aus dem EU-Ausland sind ebenso zulässig. Kann eine Drittbescheinigung nicht wie gefordert, z. B. als ein Registereintrag, vorgewiesen werden, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Vom Bieter ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. Erklärung zum Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB einzureichen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen des Bieters i. S. d. § 125 GWB sind auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen zum Angebot darzulegen und nachzuweisen. Eigenerklärung zum SchwarzArbG, AEntG, MiLoG und AufenthG Vom Bieter ist mit dem Angebot die Eigenerklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) und § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einzureichen. Nachweis über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur Vom Bieter wird zudem ein aktueller Nachweis über die Eintragung in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 PostG verlangt. Postdienstleistungen dürfen gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 PostG nur von Anbietern erbracht werden, die in das Anbieterverzeichnis eingetragen sind. Diesbezüglich gelten die Übergangsbestimmungen gem. § 112 PostG. Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass keine Rücknahme bzw. kein Widerruf der Eintragung i. S. v. § 4 Abs. 3, 5 PostG erfolgt ist. Nähere Informationen hierzu sind im Dokument "Feststellung der Bietereignung" enthalten.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungPrüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit i. S. d. § 45 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsAktuelle Bescheinigung einer Bank Vom Bieter wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine aktuelle Bescheinigung einer Bank mit Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Bonität (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten) als Drittbescheinigung verlangt. Aktuell ist die Bescheinigung der Bank, wenn sie nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist ist. Es genügt die Ablichtung der Drittbescheinigung. Die Drittbescheinigung kann bis zum Zuschlag nachgereicht werden, wenn zur Angebotsabgabe eine Bescheinigung der Bank darüber beigefügt wird, dass sich die Erstellung der Drittbescheinigung bis dahin verzögert. Betriebshaftpflichtversicherung Vom Bieter wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung verlangt mit der unten stehenden jeweiligen Mindestdeckung für LOS 1 bzw. LOS 2; ersatzweise (vom Bieter zu begründen) eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter bestehen wird. Bei LOS 1 soll die Mindestdeckung der Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden 1.000.000 Euro pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) und für Personen- und Sachschäden 3.000.000 Euro pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) nachgewiesen werden, bei LOS 2 soll die Mindestdeckung der Betriebshaftpflichtversicherung 150.000 Euro pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) nachgewiesen werden. Es genügt die Ablichtung der Drittbescheinigung. Jahresumsatz im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes Vom Bieter wird eine Darstellung des Jahresumsatzes im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) bzw. aus Bereichen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) in Euro (Netto) erwartet. Dafür wird sowohl für LOS 1 als auch für LOS 2 ein Mittelwert aus den drei angegebenen Jahresumsätzen ermittelt. Bei LOS 1 muss der Mittelwert mindestens dem doppelten Wert der Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer landesweiten Wahl in Rheinland-Pfalz entsprechen. Die Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer landesweiten Wahl hat einen geschätzten Wert von 2.181.000 Euro, so dass der Mittelwert bei etwa 4.362.000 Euro liegen muss, wobei eine Abweichung von 10 % zulässig ist. Bei LOS 2 muss der Mittelwert mindestens dem doppelten Wert der Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer unterjährigen Wahl in Mainz, der einwohnerstärksten Stadt in Rheinland-Pfalz, mit etwa 150.000 wahlberechtigten Personen entsprechen. Die Beförderung und Zustellung von Sendungen mit Wahlbenachrichtigungen bei einer unterjährigen Wahl in Mainz hat einen geschätzten Wert von etwa 109.050 Euro, so dass der Mittelwert bei etwa 218.100 Euro liegen muss, wobei eine Abweichung von 10 % zulässig ist. Sofern für beide Lose ein Angebot abgegeben wird, ist die Angabe zu LOS 1 zur Abgabe des Angebotes für beide Lose ausreichend. Nähere Informationen hierzu sind im Dokument "Feststellung der Bietereignung" enthalten.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungPrüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit i. S. d. § 46 VgV
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzangaben Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Bieter eine Darstellung bzw. die Angabe von Referenzen der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) verlangt, die sich auf erfolgreich laufende oder abgeschlossene vergleichbare Leistungen bzw. Projekte im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) zu LOS 1 und LOS 2 beziehen. Bei LOS 1 wird die Angabe und Darstellung von mindestens einer und maximal drei Beförderungs- und Zustellleistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) verlangt, die sich auf erfolgreich abgeschlossene oder laufende vergleichbare Leistungen bzw. Projekte beziehen. Als erfolgreich abgeschlossen gelten Projekte, bei denen die Zustellung fristgerecht bzw. termingerecht erfolgt ist. Als vergleichbare Beförderungs- und Zustellleistung gilt die projektbezogene und flächendeckende Zustellung von ca. 1 - 3 Millionen Sendungen zu einem bestimmten Termin auf einem Gebiet, dessen Flächengröße mindestens vergleichbar mit der Fläche von Rheinland-Pfalz (ca. 20.000 km²) ist, wobei im Hinblick auf die Fläche eine Abweichung nach unten von 25 % toleriert wird. Bei LOS 2 wird die Angabe und Darstellung von mindestens einer und maximal drei Beförderungs- und Zustellleistung der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) verlangt, die sich auf erfolgreich abgeschlossene oder laufende vergleichbare Leistungen bzw. Projekte beziehen. Als vergleichbare Beförderungs- und Zustellleistungen gilt die projektbezogene und flächendeckende Zustellung von ca. 150.000 Sendungen zu einem bestimmten Termin. Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes und des relevanten Zustellgebietes Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vom Bieter eine Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) der Jahre 2023, 2024 und zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Ausschreibung erwartet. Vom Bieter wird eine Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Leistungsgegenstandes (Beförderungs- und Zustellleistungen) für das relevante Zustellungsgebiet, das Bundesland Rheinland-Pfalz, der Jahre 2023, 2024 und zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Ausschreibung erwartet. Qualitätsmanagement Der Bieter legt einen Nachweis eines im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes aufgesetzten Qualitätsmanagements vor. Anerkannt wird die Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 - Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig) im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Umweltmanagement Mit der Beförderung und Zustellung von Wahlbenachrichtigungen sind aufgrund der erforderlichen Transportmaßnahmen erhöhte Umweltauswirkungen verbunden. Der Auftragnehmer wendet Umweltmanagementmaßnahmen i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV während der Auftragsausführung an. Die Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen kann durch einen gültigen Nachweis belegt werden, der von unabhängiger Stelle ausgestellt wurde. Gültig ist der Nachweis, wenn er mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraumes wirksam ist. Ein solcher geeigneter Nachweis über die Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen kann z.B. durch ein Zertifikat über ein Umweltmanagementsystem basierend auf EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), Art. 52 Abs. 3 der Richtlinie 2004/17/EG, oder anderen europäischen oder internationalen Normen wie der DIN EN ISO 14001 erbracht werden. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Nähere Informationen hierzu sind im Dokument "Feststellung der Bietereignung" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungIm Folgenden werden die Bewertungskriterien B1-B12 mit ihren jeweiligen maximal erreichbaren Leistungspunkten (LP) aufgeführt. Nähere Informationen hierzu enthalten die Dokumente der Leistungsbeschreibung und des Kriterienkataloges. B1: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zum Umgang mit der geforderten Vorausverfügung gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.6 dar. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B2: Das Preisblatt enthält die Position "Kosten für die Rücksendung einer Wahlbenachrichtigung bei Nichtzustellbarkeit (mit Vorausverfügung)". Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zur Empfängerrecherche gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.6 dar. Die Darstellung findet mit bis zu 30 LP Eingang in die Bewertung. B3: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zum Eskalationsmanagement gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.7 dar. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B4: Der BIETER stellt mindestens ein Mitarbeiterprofil für den Projektleiter und mindestens ein separates Mitarbeiterprofil zu seinem Stellvertreter zur Verfügung und gewährleistet, dass die Anforderungen in Ziffer 1.9 von diesen Mitarbeitern erfüllt werden. Die Darstellung findet mit bis zu 30 LP Eingang in die Bewertung. B5: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt sein Logistik- und Transportkonzept zur Sicherstellung der Anforderungen in Ziffer 1.10 dar. Der BIETER gewährleistet, dass er über genügend Ressourcen gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.10 verfügt, um die fristgerechte Durchführung der Zustellung im gesamten Landesgebiet Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Im Konzept des BIETERS wird ein flächendeckendes Beförderungs- und Zustellungssystem dargestellt, in dem geregelt ist wie die Beförderung und Zustellung im gesamten Landesgebiet - auch in abgelegenen ländlichen Regionen - fristgerecht sichergestellt wird. Der BIETER beschreibt sein Logistik- und Transportkonzept und gibt in diesem Zusammenhang die Anzahl und die Standorte der Verteilzentren im für die Ausschreibung relevanten Gebiet an. Daneben stellt er dar wie viele Sendungen in den Verteilzentren durchschnittlich abgewickelt werden. Der BIETER geht auf sämtliche Schritte im Beförderungs- und Zustellprozess ein (Abholung/Einlieferung, Bearbeitung, Sortierung, Erfassung, Beförderung bis hin zur Zustellung). Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B6: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt sein Konzept zu getroffenen Vorkehrungen zur Sicherstellung der fristgerechten, sicheren und reibungslosen Zustellung der Sendungen in Notfall-Situationen gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.10 dar. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B7: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt seine Vorgehensweise dar, nach der glaubhaft überprüft werden kann, ob die Zustellung fristgerecht gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.10 erfolgt ist. Die Darstellung findet mit bis zu 70 LP Eingang in die Bewertung. B8: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt sein Konzept im Rahmen des Qualitätsmanagements gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.11 dar. Sofern andere Unternehmen bei der Leistungserbringung beteiligt werden, werden die Schnittstellen zu diesen dargestellt. Der BIETER zeichnet ein vollständiges Bild der an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen und erläutert wie Reibungs- und Qualitätsverluste vermieden werden. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B9: Der BIETER stellt dar, dass er über genügend Personal verfügt, um die Beförderung und Zustellung im gesamten Landesgebiet - auch in abgelegenen ländlichen Regionen - fristgerecht durchzuführen und die Anforderungen in Ziffer 1.12 erfüllt. In der Darstellung ist zusätzlich auf die Auswahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und ihre Kompetenzen einzugehen. Ebenso soll auf die Anforderungen eingegangen werden, die an die Mitarbeiter gestellt werden. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B10: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zur Einhaltung und Sicherstellung der Laufzeitvorgabe gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.13 dar. Der BIETER informiert, ob eine Zustellung an allen Werktagen (Montag bis Samstag) erfolgt. Sollte die Zustellung nicht durchgängig von Montag bis Samstag erfolgen, geht der BIETER darauf ein, wie die Einhaltung der verbindlichen Laufzeitvorgabe sichergestellt wird. Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B11: Der BIETER stellt auf einem gesonderten als Anlage beigefügten Blatt ein Konzept zur Nachhaltigkeit gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.15 dar. Die Darstellung darf zwei DIN A4 Seiten Die Darstellung findet mit bis zu 100 LP Eingang in die Bewertung. B12: Der BIETER beschreibt die jeweiligen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen, die er zum Schutz der Daten und des Briefgeheimnisses im Rahmen der Leistungserbringung gemäß den Anforderungen in Ziffer 1.16 ergreift. Die Beschreibung enthält Angaben dazu, wie und wie oft die Mitarbeiter unterwiesen bzw. auf die Einhaltung des Datenschutzes und des Briefgeheimnisses verpflichtet werden. Diese Angaben sind auch im Hinblick auf die mögliche Beteiligung von weiteren Unternehmen zur Leistungserbringung zu machen. Die Darstellung findet mit bis zu 70 LP Eingang in die Bewertung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungFiktiver Gesamtpreis
BeschreibungDer fiktive Gesamtpreis setzt sich zusammen aus der Summe der Einzelpositionen (1. - 3.) multipliziert mit einer fiktiven Sendungsmenge. Für LOS 1 beträgt die fiktive Sendungsmenge 3.000.000 EUR und für LOS 2 beträgt die fiktive Sendungsmenge 580.000 EUR. Zu den Einzelpositionen gehören: 1. Abholung und Transport der Wahlbenachrichtigungen 2. Vorbereitungshandlungen wie z.B. Vorsortierung 3. Portokosten 4. Rücksendung von Wahlbenachrichtigungen bei Nichtzustellbarkeit (mit Vorausverfügung)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/01/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYPYBX0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYPYBX0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYPYBX0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote10/02/2025 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss22 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin11/02/2025 00:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsKommWis GmbH, Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz
Eröffnungstermin — BeschreibungFrau Dorothee Natalello Herr Quoc-Binh Duong Frau Nadine Trinschek Herr David Fallscheer Herr Philipp Wagner Herr Hans-Jürgen Eckert
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist schriftlich an die folgende Adresse zu richten und unverzüglich zu begründen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Um Ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, beachten Sie bitte insbesondere die nachfolgenden Rügevorgaben und Antragsfristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AUFTRAGGEBER nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AUFTRAGGEBER gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AUFTRAGGEBER gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AUFTRAGGEBERS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Nachprüfungsantrags Kosten anfallen können, die vom Antragsteller zu tragen sind, sofern der Antrag keinen Erfolg hat.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKommWis GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKommWis GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKommWis GmbH
RegistrierungsnummerDE211473795
PostanschriftHindenburgplatz 3
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@kommwis.de
Telefon+49 613162770
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
RegistrierungsnummerDE355604198
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+49 6131162234
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung3e2613e3-55f2-4509-ba40-f945e5ac84f1-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungIm Zusammenhang mit Bieterfragen wurden Anpassungen an der Vergabeunterlage, den Verfahrensangaben sowie den Fristen durchgeführt.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der Änderungen- Anpassung der in Ziffer 3.12.3 der allgemeinen Vergabeunterlage genannten Termine und Fristen wie folgt: 1. Übermittlung der Bieterfragen bis spätestens Freitag, 31.01.2025 - 12:00 Uhr 2. Beantwortung der Bieterfragen bis spätestens (vgl. § 20 Abs. 3 Nr.1 VgV): Dienstag, 04.02.2025 3. Ende der Angebotsfrist, § 15 Abs. 3 VgV (Termin zur Abgabe der Angebote): Montag, 10.02.2025 - 23:59 Uhr 4. Beginn der Prüfung der Angebote: Dienstag, 11.02.2025 5. Interne Vergabeentscheidung und Vorabinformation der nicht berücksichtigten BIETER, § 134 Abs.1 und 2 GWB: Montag, 17.02.2025 6. Zuschlagserteilung an den BIETER mit dem wirtschaftlichsten Angebot, § 58 VgV i. V. m. § 127 GWB: Freitag, 28.02.2025 7. Ende der Bindefrist: Dienstag, 04.03.2025 8. Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union (vgl. § 39 VgV): Spätestens bis Sonntag, 30.03.2025 (vgl. Dokument "WBN_2025_Anpassung_Terminrahmen_20250128") Aufgrund der o.g. angepassten Termine und Fristen beträgt die Angebotsfrist nun 25 Tage und die Bindefrist 22 Tage. - Anpassung des Preisblatts Eine Angabe von bis zu vier Nachkommastellen ist nunmehr möglich. Das Dokument "05_Preisblatt" wurde durch das Dokument "05_Preisblatt_NEU" ersetzt. - Ergänzung um die Angabe von Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Änderung der Auftragsunterlagen am28/01/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung953aa196-1b2f-4c49-820f-b22fc36b9270  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/01/2025 19:55:10 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung63858-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe21/2025
Datum der Veröffentlichung30/01/2025