639763-2022 - ErgebnisDeutschland-Würzburg: Konformitätssoftwarepaket
OJ S 223/2022 18/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kremer, Carolin
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de
Telefon: +49 931/31-80589
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: staatliche Behörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag Software Compliance Tool 2022
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000371
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48170000 Konformitätssoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
1. Vertragsgegenstand
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen einen Rahmenvertrag für den Bezug einer Lösung für ein einheitliches, zentral beim Auftraggeber gehostetes Informationssicherheits-, Datenschutz- und Notfallmanagementsystem mit Auditfunktionalität (im Folgenden „Compliancetool“ abgekürzt) durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
Universitäten:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Ludwig-Maximilians-Universität München
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Technische Universität Nürnberg
Universität Augsburg
Universität Passau
Universität Regensburg
Hochschulen:
Akademie der Bildenden Künste München
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Evangelische Hochschule Nürnberg
Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
Hochschule für Fernsehen und Film München
Hochschule für Musik und Theater München
Hochschule für Musik Nürnberg
Hochschule für Musik Würzburg
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Technische Hochschule Aschaffenburg
Technische Hochschule Deggendorf
Technische Hochschule Ingolstadt
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Technische Hochschule Rosenheim
Universitätskliniken:
Universitätsklinikum Regensburg
Akademische Einrichtungen:
Bayerische Staatsbibliothek
Virtuelle Hochschule Bayern.
Sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen in diesem Vergabeverfahren sind zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München, die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, sowie deren mitversorgte Einrichtungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 292 946,78 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48170000 Konformitätssoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen einen Rahmenvertrag für den Bezug einer Lösung für ein einheitliches, zentral beim Auftraggeber gehostetes Informationssicherheits-, Datenschutz- und Notfallmanagementsystem mit Auditfunktionalität (im Folgenden „Compliancetool“ abgekürzt) durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien / Gewichtung: 65
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:
Entsprechend § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag Software Compliance Tool 2022
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GBTEC Austria GmbH
Postanschrift: Franz Kleingasse 5
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1190
Land: Österreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 292 946,78 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach
Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160
Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende
Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge
abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der
Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB):
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs.
1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen
Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167
Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der
Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt,
schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit
ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht
München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Referat 3.3 Einkauf - Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/11/2022