Beschreibung der Beschaffung
Die FGK hat eine Machbarkeitsstudie erstellt. Anhand von Annahmen für verschiedene elegungskonstellationen (beispielhafte Belegung und Bedarfsermittlung vgl. Anlage 1 wird nach Interessenbekundung versandt) wurde die grundsätzliche Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebs einzelner Zellen überprüft. Anhand dieser Modelle sollen die Käufer gezielt gesucht werden. Erste Interessenten, etwa aus dem Bereich Rechenzentren haben sich positiv zu dieser Konzeption geäußert und grundsätzlich eine verpflichtende Teilnahme mit dem Kauf akzeptiert.
Die Stromversorgung soll möglichst aus PV-Anlagen auf den Dächern und einer großen Freiflächenanlage am nach Westen ausgerichteten Rand des Gebiets erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass die Eigenversorgung aus Kundenanlagen oder aus in anderer Art betriebenen Netzen mit Erzeugungsanlagen für eine größere Anzahl der Anlieger möglich ist. Vom Quartierswerkbetreiber wird erwartet, dass er diese Potentiale in enger Abstimmung mit den Anliegern entwickelt und zum eigenen und zum Vorteil der Anlieger wirtschaftlich nutzt. Dabei soll er auch die Sektorkopplung mit Bezug auf die Elektromobilität nutzen. Begrüßt wird, wenn diese Einbeziehung auf ein Mobilitätskonzept gestützt wird.
Im Plangebiet sollen zunächst die Eigentümer dabei unterstützt werden, die Vorgaben zur eigenen Versorgung mit regenerativen Energien bei der Planung, Bau und Betrieb zu entwickeln und umzusetzen. Der gesuchte Betreiber kann Investitionen und Betrieb übernehmen. Dabei soll eine Verknüpfung mit Nachbarn in Betracht gezogen werden, um Wärme, Strom, auch im Rahmen der Sektorkopplung möglichst im Quartier zu halten. Der gesuchte Quartierswerksbetreiber wird dabei so weit wie möglich Rechte von der FGK zur langfristigen Absicherung der mit den Anliegern abzuschließenden Verträge nutzen können. Weiter sind Festsetzungen in den Bebauungsplänen, etwa die Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Dachflächen, und städtebauliche Verträge vorgesehen. Im Rahmen der Markterkundung können mit den Interessenten noch Inhalte für alle Regelungsbereiche abgestimmt und in die Umsetzung eingebracht werden.
Komponenten sollen sein: Nutzung von Wärmepumpen mit diversen Umweltenergiequellen (Geothermie, Abwärme, Luft, etc.),Vorrangig Nutzung von Abwärme, PV-Anlagen auf dem Dach, PV-Anlagen auf Freiflächen, Nahwärmenetz (im nichtöffentlichen Bereich), Direktstromleitungen (Betriebsnetz) zur Sicherung der Eigenstromversorgung, auch für Kundenanlagen bzw. entsprechenden Organisation, Batteriespeicher, Bivalente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) sind – nachrangig - möglich. Auf den zu vermarktenden Grundstücken werden freizuhaltende Trassen (ca. 4m Breite) an den Grundstücksgrenzen entlang der öffentlichen Straßen vorgesehen, die für Wärme- und Stromleitungen (und andere, etwa IKT) genutzt werden können.
Oberste Priorität hat die optimale Nutzung lokaler erneuerbarer Energiepotentiale und deren andlung, Speicherung und Integration in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität.