Für den benötigten Leistungsgegenstand kommt aus technischen Gründen nur oben genannter Lieferant in Frage.
Das Hauptkriterium für das PGI-13 Institut besteht darin, dass das benötigte System einen UHV-Betrieb bis hinunter zu 10-8 mBar ermöglichen muss, was für die Herstellung skalierbarer Quantenschaltungen kritisch ist. Diese Betriebsbedingungen kann derzeit nur das System des oben genannten Lieferanten gewährleisten.