640315-2022 - ErgebnisDeutschland-Neuherberg: Mikroskope
OJ S 223/2022 18/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail: michael.glashauser@helmholtz-muenchen.de
Telefon: +49 8931872727
Fax: +49 8931873327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
kryokonfokales Lichtmikroskop
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-063
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38510000 Mikroskope
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Unser Ziel ist die Untersuchung makromolekularer Strukturen in nativen, gefrorenen zellulären Umgebungen ("in situ") mittels Kryo-Elektronentomographie (Kryo-ET). Integrale Bestandteile des Arbeitsablaufs der Kryo-ET am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sind ein kryogenes focused ion beam Rasterelektronenmikroskop (cryo-FIB/SEM, Aquilos) und ein hochauflösendes 300kV-Kryo-Transmissionselektronenmikroskop (cryo-TEM, Krios G4) der Firma ThermoFisher Scientific. Die Kryo-ET ist für viele Aspekte der Gesundheitsforschung am Helmholtz Zentrum München (HMGU) von entscheidender Bedeutung und schlägt eine Brücke von der atomaren Auflösung spezifischer Komplexe zur zellulären Bildgebung. Unsere Kryo-ET-Studien erfordern zusätzlich zum bereits bestehenden Arbeitsablauf eine präzise Lokalisierung zellulärer Strukturen mit Hilfe eines für die kryokorrelative licht- und elektronenmikroskopische Bildgebung und das korrelative 3D-Kryo-FIB-Fräsen optimierte (Cryo-CLEM) konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops (cryo-CLSM). Um dynamische Aktinstrukturen, wie z.B. kleine endozytische Einstülpungen, Aktinringe/-käfige (< 50 nm im Durchmesser), die während der Ferroptose gebildet werden oder Aktinanordnungen, die durch Pathogene wie EPEC-Sockel induziert werden, zu erfassen, ist die bestmögliche laterale und axiale Auflösung nötig. Dies erfordert ein cryo-CLSM, das, mit dem Einsatz computergestützter Dekonvolution, laterale (xy) Auflösungen von 120 nm und axiale (z) Auflösungen von 200 nm liefern kann.
Wir verwenden eine Vielzahl von Fluoreszenzsonden, darunter GFP/sfGFP/EGFP/mNeonGreen, mRFP/mCherry/mScarlet/Propidiumjodid (PI), DAPI/Hoechst und YFP, und müssen oft neue Kombinationen von Fluorophoren erproben, um das Fluoreszenzsignal unserer Proben unter Kryobedingungen zu optimieren. Das Spektrum des sichtbaren Lichts umfasst ungefähr einen Wellenlängenbereich zwischen ca. 400 und 780 nm. Da jedes Fluorophor und jedes fluoreszierende Protein mindestens eine Wellenlängenbande von 100 nm benötigt, ist die Visualisierung mehrerer Ereignisse oder Komponenten mit der konfokalen Mikroskopie durch die Anzahl der synthetischen Fluorophore oder fluoreszierenden Proteine begrenzt, die gleichzeitig abgebildet werden können, ohne dass es aufgrund signifikanter spektraler Überschneidungen zu Bleed-Through-Artefakten kommt. Bei der Verwendung von EGFP und EYFP beispielsweise regt die 488-nm-Laserlinie eines herkömmlichen Konfokalsystems beide Fluoreszenzproteine gleichzeitig an. Daher ist für Experimente mit diesen Fluoreszenzsondenkombination eine andere Lösung erforderlich. Darüber hinaus sind die meisten konfokalen Systeme durch die Anzahl und Spezifität der verfügbaren Anregungslinien, Filter und Detektoren eingeschränkt. Außerdem führt die niedrige Temperatur unter kryogenen Bedingungen dazu, dass Anregungs- und Emissionsspektren konvergieren, was eine zuverlässige Trennung erschwert. Um Fluorophore besser trennen zu können benötigen wir ein flexibles Lasersystem, das ein Spektrum von 485 bis 685 nm in 1-nm-Schritten anregen kann. Das System muss zudem in der Lage sein die unterschiedliche Lebensdauer von Fluorophoren zu differenzieren, um die Trennung von Fluorophoren weiter zu erleichtern.
Die Verwendung eines Superkontinuum-Weißlichtlasers ermöglicht es uns, jede beliebige Wellenlänge auszuwählen, die wir zur Anregung unserer Proben benötigen, und den Bereich der zugänglichen Fluorophore auf das nahe Infrarot und das blaue Spektrum zu erweitern.
Mit der Kombination aus Weißlichtlaser und Erfassung der Lebensdauer der Fluorophore können starke Autofluoreszenzsignale, von z.B. Elektronenmikroskopie-Gittern, entfernt werden. Sie ermöglicht es ebenso, Fluorophore mit erheblicher spektraler Überlappung auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Lebensdauer verschiedenen Kanälen zuzuordnen und sie somit als getrennte Bilder zu visualisieren, die von den im gleichen spektralen Erfassungsfenster gesammelten Photonen stammen (Roberti, M.J., Lopez, L.O., Ossato, G
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) Einkauf/Vergabestelle Ingolstädter Landstr. 1 85764 Neuherberg - Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1x kryokonfokales Lichtmikroskop Optional: - optionale Bankbürgschaft - optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional: - optionale Bankbürgschaft - optionale Wartungsverlängerungen für vier Jahre (Bronze,Silber,Gold)
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 187-528876
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
kryokonfokales Lichtmikroskop
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Postanschrift: Ernst-Leitz-Strasse 17-37
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
E-Mail: Ausschreibung@Leica-Microsystems.com
Telefon: +49 6441294000
Fax: +49 6441294013
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/11/2022