640516-2021 - ErgebnisDeutschland-Urbach: Elektrizität
OJ S 243/2021 15/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Urbach
Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Straße 12
Ort: Urbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Finanzverwaltung, Herr Ottmar Köhler
E-Mail: koehler@urbach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.urbach.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Elektrische Energie Gemeinde Urbach
Referenznummer der Bekanntmachung: Energiebeschaffung Urbach 2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Gemeinde Urbach sowie Dienstleistungen zur gemeindlichen Haushaltsplanung und zur Erfüllung von Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Urbach
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
1. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für 83 gemeindliche SLP Abnahmestellen mit einem Verbrauch in 2020 von 417.743 kWh, für 8 SLP-Lieferstellen Wärmestrom mit einem Verbrauch in 2020 von 112.991 kWh und 5 gemeindliche RLM-Abnahmestellen mit einem Verbrauch in 2020 von 192.648 kWh.
2. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist darüber hinaus die Unterstützung der Gemeinde Urbach bei der Erfüllung der Vorgaben nach dem Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg, hier:
- Datenaufbereitung nach § 7b KSG BW,
- Datenaufbereitung nach § 7e KSG BW.
3. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist weiterhin Unterstützung der Gemeinde Urbach bei der Datenerfassung ihrer Verbräuche und Kosten bei der elektrischen Energie zur Planung des Haushalts. Dabei ist eine Vorausschau der Kosten und Verbräuche für das Folgejahr zu erstellen anhand der im Lieferjahr ermittelten Verbräuche und Kosten. Für die nähere Ausgestaltung wird die Vorlage eines Konzepts des Stromlieferanten erwartet.
Die Leistung zur Lieferung von elektrischer Energie soll mit Wirkung zum 01.01.2022 an den Bestbieter vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt 12 Monate und endet am 31.12.2022. Der Gemeinde Urbach wird die zweimalige Option eingeräumt, den Liefervertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Zusagen zur Informationsaufbereitung nach dem Klimaschutzgesetz / Gewichtung: max. 4 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Zusagen zur Haushaltsplanung / Gewichtung: max. 2 Punkte
Preis - Gewichtung: max. 94 Punkte
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 186-481498
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Remstalwerk GmbH & Co.KG
Ort: Remshalden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERN4K
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/12/2021