Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV ist eine Auftragsvergabe in der Verhandlungserfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn die Leistungen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden können, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Software "TextLab" der Fa. H&H Communication Lab GmbH gilt zum Zeitpunkt der Ausschreibung als einzige auf dem Markt verfügbare, mit der die Anforderungen des Regierungsprogramms zur Entbürokratisierung hinsichtlich Texten in Verwaltungssprache der Behörden umgesetzt werden kann. Auf Grund der Daten, welche in der Landesverwaltung verwendet werden, muss eine wissenschaftlich fundierte Software zum Einsatz kommen, was somit ein Qualitätsmerkmal darstellt.