Kurze Beschreibung
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen.
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2020. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.