640699-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Gleisbauarbeiten
OJ S 223/2022 18/11/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bugra Bülbül
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116 Gleisbauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung: Biblis – Gernsheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/10/2021 Ende: 31/12/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 201-525655

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI51048_92303633_MKA187
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
11/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Leonhard Weiss GmbH & Co.KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Part of DB E.C.O. Group
2. GRE German Rail Engineering GmbH, Niederlassung Berlin, Martin-Hoffmann-Straße 18, 12435 Berlin
3. DREES & SOMMER Q7, 24 68161 Mannheim
4. SMR Systems Management Rail GmbH Martin-Luther-Straße 111, 10825 Berlin
5. PlanIQ GmbH Huttenstraße 3, 01309 Dresden
6. S+P Consult GmbH Herderstraße 4, 04651 Bad Lausick
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116 Gleisbauarbeiten
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung: Biblis – Gernsheim
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/10/2021 Ende: 31/12/2025
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Leonhard Weiss GmbH & Co.KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA 187, Wechsel Sicherungsunternehmen BA2
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch den Wechsel des Sicherungsunternehemens wurde eine Überarbeitung der Sicherungspläne durch den AN notwendig. Außerdem konnten die vertraglich vereinbarten Leistungen in der KW 30 und 31 nicht wie geplant durchgeführt werden, da keine Sicherung vorhanden war. Ein AN-Wechsel ist nicht möglich, da auch ein anderer AN nicht die Möglichkeit gahabt hätte die Arbeiten in KW 30 und 31 wie geplant durchzuführen. Aufgrund der fehlenden Sicherung war es nicht möglich die Arbeiten durchzuführen. Ein AN-Wechsel für die Überarbeitung der Sicherungspläne ist ebenfalls nicht möglich, da für den AG durch Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar wäre, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert). Der AN ist bereits mit den Arbeiten in KW 30 und 31 beauftragt gewesen. Bei einem AN-Wechsel müssten dem AN Kosten für nicht ersparte Mehraufwendungen gezahlt werden. Der AN ist bereits mit den ursprünglichen Sicherungspläne vertraut. Bei einem Wechsel des AN zur Überarbeitung der Pläne, käme es zu einem zeitlichen Aufwand des neuen AN zur Einarbeitung in den Bestand der Sicherungspläne.
VII.2.3.
Preiserhöhung