Beschreibung der Beschaffung
Beim E-Mobility-Hub handelt es sich um ein innovatives Parkhaus für elektromotorisch betriebene 2-Spur-Fahrzeuge verschiedener Kategorien für die private, gewerbliche und kommunale Nutzung. Die benötigte E-Ladeinfrastruktur für bis zu 574 Ladepunkte soll in dem speziell dafür errichteten und optimierten Baukörper des Parkhauses integrativ installiert werden. Ziel ist es die E-Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht auf die speziellen Herausforderungen der E-Mobilität und Nutzergruppen auszurichten sowie optimiert für die unterschiedlichen E-Fahrzeugarten zu betreiben. Durch ein intelligentes Flächennutzungskonzept, das sich an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Nutzer orientiert, soll der E-Mobility-Hub eine zeitlich optimierte Ausnutzung zwischen Tag- und Nachtbetrieb ermöglichen. Dadurch sollen insbesondere Restriktionen in der Verfügbarkeit der E-Ladeinfrastruktur sowohl für gewerbliche Unternehmen als auch für Privatpersonen so reduziert werden, dass die E-Mobilität kurzfristig einen hohen Anteil am Wiesbadener Straßenverkehr und im Stadtbild einnehmen kann. Weitere Standorte für E-Mobility-Hubs sollen über ein modulares Roll-out Prinzip an festzulegenden, komplementären Standorten im Stadtgebiet Wiesbadens eruiert werden. Die technische Ausstattung des E-Mobility Hubs besteht aus der E-Ladeinfrastruktur mit max. 574 Ladepunkten, einem Parkleitsystem zur Elektromobilität im Parkhaus, der Realisierung der Vorbuchbarkeit und Reservierung eines E-Ladeparkplatzes sowie der zur Betriebskostenoptimierung einzuplanenden Energiespeicherung und Gebäudeleittechnik einschließlich aller Elektroinstallationen für den Bereich des E-Mobility-Hubs. Dies umfasst sowohl die passive als auch die aktive Netzwerktechnik des E-Mobility Hubs. Insbesondere folgende Themenfelder sind Gegenstand der ausgeschrieben Planungsleistungen für den Bereich E-Ladeinfrastruktur: - E-Carsharing bis zu 10 Ladepunkte (eichrechtskonforme AC Normalladepunkte mit bis zu 22 kW - Citylogistik, Gewerbe, kommunale Fahrzeuge, On Demand Shuttle bis zu 60 Ladepunkte (eichrechtskonforme AC Normalladepunkte mit bis zu 22kW) - Ladebereiche für Pendler, Besucher, Anwohner bis zu 500 Ladepunkte (eichrechtskonforme AC Normalladepunkte mit bis zu 22 kW) - E-Tankstelle mit bis zu 4 Schnellladepunkten (eichrechtskonforme DC Schnellladepunkte mit je bis zu 350 kW) - Planung eines intelligenten Ladeinfrastruktur-Lastmanagement-Systems zur Reduzierung der max. Anschlussleistung von 14 MVA auf 4 MVA unter Einbeziehung der dezentralen Energieerzeugung und -speicherung. Insbesondere folgende Themenfelder sind Gegenstand der ausgeschrieben Planungsleistungen für den Bereich Elektroinstallationen: - Abstimmung mit dem Netzbetreiber über Dimensionierung des Netzanschlusses, Last- und Leistungsbedarf, Definition des Netzübergabepunktes - Planung der Elektrounterverteilung (NSHV) - Planung der Datenanbindung und Serveranbindung inkl. Servereinrichtung und entsprechender Hardware (Einrichtung der passiven und aktiven Netzwerktechnik zum E-Mobility Hub, ein Serverraum mit Netzanschluss ist vorhanden) - Elektrische und Netzwerksanbindung von E-Ladeinfrastruktur, PV Anlage, Speicher, Parkleitsystem, ggf. Reservierung/Parkplatzbügel - Anbindung an die Gebäudeleittechnik/an das Gebäudeenergiekonzept - Abstimmung mit TGA-Planer Parkhaus - Koordination der Maßnahmen mit Unterauftragnehmern - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung, Steuerung und Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen im Hinblick auf Zeit, Qualität und Budget. Für die Entwicklung und Umsetzung des E-Mobility-Hubs im Parkhaus Berliner Straße erhält die Landeshauptstadt Wiesbaden Fördergelder aus dem Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundes. Die Umsetzung des Projektes ist dadurch mit einem verpflichtend einzuhaltenden Zeit- und Budgetplan versehen, da die Landeshauptstadt Wiesbaden ansonsten Gefahr läuft die Förderzusage zu verlieren. Weitergehende Detaillierte Informationen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Planungsleistungen: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI (aktuelle Fassung) Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 2-9 , ALG 4+5+8, ohne weitere Aufgliederung in einzelne Anlagengruppen. Darüber hinaus die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen gem. Ziffer 3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung anrechenbare Kosten: 4.263.025 € (netto) Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Fördermittelgebers und der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 2-5 Stufe II: LPH 6-7 Stufe III: LPH 8-9 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.